Kantone

Bern - Jungwolf vom Wannaspitz darf abgeschossen werden - BAFU stimmt zu

Das BAFU hat dem Gesuch zum Abschuss eines Jungwolfs am Wannaspitz zugestimmt. (Symbolbild)
Das BAFU hat dem Gesuch zum Abschuss eines Jungwolfs am Wannaspitz zugestimmt. (Symbolbild)

Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat dem Gesuch des Kantons Graubünden zur Regulierung des Wolfsrudels am Wannaspitz zugestimmt. Der Kanton kann einen Jungwolf zum Abschuss freigeben.

Am 12. August 2022 hat der Kanton Graubünden beim BAFU ein Gesuch eingereicht für eine Regulierung des Wolfsrudels am Wannaspitz. Begründet wurde dies mit 10 gerissenen Schafen trotz ergriffenen Herdenschutzmassnahmen. Mit dem Abschuss von einem Jungwolf will der Kanton eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken.

Das BAFU hat am 6. September 2022 dem Gesuch zugestimmt. Nun kann der Kanton Graubünden eine Abschussverfügung erlassen. Diese ist bis zum 31. März 2023 zu befristen. Der Wolf Abschuss soll im Bereich der Nutztierherden und im Beisein von mehreren Wölfen erfolgen, damit eine Verhaltensänderung des Rudels bewirkt werden kann.

Quelle: BAFU