Der 19-jährige Boxer Angel Roque wurde wegen wiederholten Verstössen gegen die Meldepflicht zu einer Sperre von 15 Monaten verurteilt. Gemäss Doping-Statut 2015 hat er innerhalb von 12 Monaten drei Verstösse gegen die Meldepflicht begangen.
Angel Roque ist von der DK verurteilt worden:
- zu einer Sperre von 15 Monaten, beginnend ab dem 22. April 2015 bis und mit dem 21. Juli 2016;
- zur Aberkennung sämtlicher an Wettkämpfen seit und inkl. dem 1. Januar 2015 allenfalls erzielten Resultate und zur Rückgabe aller allfällig erhaltener Preise;
- zur Bezahlung der Verfahrenskosten in der Höhe von 1'000 Franken;
- zur Bezahlung einer Parteientschädigung an Antidoping Schweiz in der Höhe von 500 Franken.
Die 29-jährige Skicrosserin Sanna Lüdi wurde wegen wiederholten Verstössen gegen die Meldepflicht zu einer Sperre von 12 Monaten verurteilt. Gemäss Doping-Statut 2009 hat sie innerhalb von 18 Monaten drei Mal gegen die Meldepflicht verstossen.
Aus diesem Grund ist Sanna Lüdi von der DK verurteilt worden:
- zu einer Sperre von 12 Monaten, beginnend ab dem 11. Januar 2015 bis und mit dem 10. Januar 2016;
- zur Aberkennung und Annullierung sämtlicher im Zeitraum vom 1. Oktober 2014 bis 11. Januar 2015 erzielten Wettkampfergebnisse mit allen daraus entstehenden Konsequenzen;
- zur Bezahlung der Verfahrenskosten in der Höhe von 1'500 Franken;
- zur Bezahlung einer Parteientschädigung an Antidoping Schweiz in der Höhe von 500 Franken.
Beide Urteile können innerhalb von 21 Tagen nach schriftlicher Eröffnung beim Tribunal Arbitral du Sport (TAS) mit Berufung angefochten werden. Berechtigt zur Berufung sind die Athleten, Antidoping Schweiz sowie die betroffenen Verbände und die WADA.