Am 3. Januar 2026 wurde der venezolanische Präsident Nicolás Maduro von US-Einsatzkräften in Caracas verhaftet und in die USA überführt. Die Situation ist volatil, und in den nächsten Tagen und Wochen sind mehrere Szenarien möglich. Die Schweiz verfolgt die Situation in Venezuela aufmerksam. Sie hat zur Deeskalation, Zurückhaltung und Einhaltung des Völkerrechts aufgerufen, einschliesslich dem Verbot der Anwendung von Gewalt und dem Grundsatz der Achtung der territorialen Integrität. Die Schweiz hat auch ihre guten Dienste wiederholt allen Seiten angeboten und sich bemüht, eine friedliche Lösung der Situation zu finden.
Der Bundesrat will sicherstellen, dass möglicherweise unrechtmässig erworbene Vermögenswerte in der aktuellen Situation nicht aus der Schweiz abfliessen können. In Anwendung des Bundesgesetzes über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG) hat er deshalb beschlossen, allfällige Vermögenswerte von Nicolas Maduro und weiterer Personen aus seinem Umfeld in der Schweiz vorsorglich zu sperren. Von der Sperrung sind keine Mitglieder der amtierenden venezolanischen Regierung betroffen.
Die Sperrung nach SRVG ist komplementär zu den bereits bestehenden Sanktionen gegenüber Venezuela gemäss Embargogesetz, die seit 2018 in Kraft sind und ebenfalls Vermögenssperren umfassen. Die neuen SRVG-Sperrungen zielen auf Personen, die bisher in der Schweiz nicht sanktioniert sind. Für eine Sperrung gemäss SRVG sind nicht die Gründe für den Machtverlust ausschlaggebend.
Auch nicht, ob der Machtverlust rechtmässig oder völkerrechtswidrig herbeigeführt wurde. Entscheidend ist die Tatsache, dass ein Machtverlust eingetreten ist und somit neu die Möglichkeit besteht, dass der Herkunftsstaat zukünftig Rechtshilfeverfahren mit Bezug auf die unrechtmässig erworbenen Vermögenswerte anstrengen wird.
Mit der Sperrung wird die Möglichkeit für zukünftige Rechtshilfeverfahren geschaffen. Sollte sich in künftigen Rechtsverfahren herausstellen, dass die Gelder unrechtmässiger Herkunft sind, wird die Schweiz bestrebt sein, sie der Bevölkerung Venezuelas zu Gute kommen zu lassen.
Die Sperrungsverordnung tritt am heutigen Tag mit sofortiger Wirkung in Kraft und hat bis auf weiteres eine Gültigkeit von vier Jahren.
Quelle der Nachricht: Der Schweizerische Bundesrat