Kantone

Comlot - Bericht über die Verwendung der Reingewinne aus Lotterien und Sportwetten zugunsten gemeinnütziger Zwecke durch die Kantone

Am heutigen Tag werden die bei den Kantonen über das Jahr 2019 erhobenen Daten(Symbolbild)
Am heutigen Tag werden die bei den Kantonen über das Jahr 2019 erhobenen Daten(Symbolbild) (Bildquelle: infoticker.ch)

Gestützt auf das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) hat die interkantonale Vollzugsbehörde (Comlot; ab 1. Januar 2021 die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa) den Auftrag, jährlich einen Bericht über die Verwendung der Reingewinne aus den Lotterien und Sportwetten durch die Kantone zu erstellen.

Die Transparenz im Bereich der Mittelverwendung soll auf diese Art weiter verbessert werden. Am heutigen Tag werden die bei den Kantonen über das Jahr 2019 erhobenen Daten und der zusammenfassende Bericht der Comlot erstmals veröffentlicht.

Die Berichterstattung hat zum Ziel, den Prozess der Mittelverwendung in den Kantonen transparent zu machen. Interessierten Kreisen wird nun für die ganze Schweiz ermöglicht, die Vergabungen in den einzelnen Kantonen nachzuvollziehen und bei Bedarf bei den zuständigen kantonalen Stellen direkt und gezielt weitere Abklärungen vorzunehmen.

Im Berichterstattungsprozess haben alle Kantone der Comlot die geforderten Angaben gemacht. Ein Kanton hat die Unterlagen allerdings zu spät eingereicht und diese konnten im Rahmen der Berichterstattung nicht mehr berücksichtigt werden. Im ersten Berichtsjahr tauchten noch diverse Unstimmigkeiten und Unklarheiten auf, welche nach Möglichkeit mit den betroffenen Kantonen im Dialog ausgeräumt wurden. So führte etwa die Höhe der Fondsverwaltungskosten zu einzelnen Nachfragen bei den betroffenen Kantonen.

Es hat sich gezeigt, dass sich die Strukturen und nicht zuletzt auch die Anzahl Fonds von Kanton zu Kanton stark unterscheiden. Ganz generell kann gesagt werden, dass die Aufteilung der Mittel auf eine grosse Anzahl Fonds, die zudem teilweise nicht nur aus Lotteriemitteln gespiesen werden, den Berichtsprozess und die Nachvollziehbarkeit der Mittelverwendung erschwert.

Die Übergangsfrist läuft Ende 2020 aus. Ab dem 1. Januar 2021 hat die Mittelverwendung und die Berichterstattung durch die Kantone den zwingenden Bestimmungen des BGS zu genügen. Die Comlot ist zuversichtlich, dass sich der Berichterstattungsprozess bis spätestens im Berichtsjahr 2021 eingespielt haben wird und allfällige Anpassungen und Optimierungen umgesetzt sein werden.