Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht. Der Sonderstab Coronavirus übernimmt die Koordination mit allenfalls betroffenen Veranstaltern im Kanton Uri. Informationen zur konkreten Umsetzung dieser Anordnungen wird der Sonderstab auf www.ur.ch/coronavirus veröffentlichen.
Im Kanton Uri wurden bisher in mehreren Verdachtsfällen Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus durchgeführt. Ein erster Test verlief negativ. Die betroffene Person ist wohlauf. Deshalb konnten die vorsorglich angeordneten Quarantänemassnahmen im betreffenden Fall aufgehoben werden.