Bern

Coronavirus – Entlastungen der Steuerverwaltung des Kantons Bern

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Free-Photos (CC0))

Die Steuerverwaltung setzt im Zusammenhang mit der Corona-Krise diverse Massnahmen um.

  • Einreichen der Steuererklärung für Privatpersonen und selbstständig Erwerbstätige:
  • Die Frist wird bis zum 15. September 2020 verlängert.
  • Mahn- und Betreibungsstopp: Für sämtliche Forderungen des Kantons gilt ein Mahn- und Betreibungstopp bis 30. Juni 2020.
  • Ratenrechnungen für das Steuerjahr 2020:
    Die Ratenrechnungen für das Steuerjahr 2020 beruhen auf den Einkünften, die in der Vergangenheit erzielt wurden und sind deshalb möglicherweise zu hoch. Es genügt, nur jenen Teil zu zahlen, der voraussichtlich geschuldet ist.
  • Verzugszins für das Steuerjahr 2020:

Bei den Kantons- und Gemeindesteuern für das Steuerjahr 2020 ist kein Verzugszins geschuldet. Ein vergleichbarer Verzicht auf Verzugszinsen gilt auch bei den Bundessteuern.

Details zu diesen sowie weiteren Massnahmen und «Häufige Fragen»: www.taxme.ch