Der Bund hat die Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in verschiedenen Schritten verschärft. Bis auf weiteres ist ein öffentliches gesellschaftliches Leben nur noch in ganz beschränktem Rahmen möglich. Seit gestern gilt bis zum 19. April 2020 ein generelles Verbot für öffentliche und private Veranstaltungen. Ausnahmen sind nur in ganz engen Grenzen möglich. Verschiedene Massnahmen sind nachzuweisen. Insbesondere müssen die räumlichen Verhältnisse so angepasst werden, dass die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene eingehalten werden können. Weiter hat der Bundesrat festgelegt, dass alle Läden, Restaurants und Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete geschlossen sind. Die bestehende Schulschliessung wurde bis zum 19. April 2020 verlängert.
Diese Einschränkungen haben gravierende Auswirkungen auf das politische und gesellschaftliche Leben im Kanton und bringen grosse Belastungen für die Wirtschaft.
Aufruf zur konsequenten Befolgung der Empfehlungen
Die Standeskommission bedauert die Situation mit den gravierenden Einschränkungen für die Bevölkerung und den enormen Auswirkungen für die Wirtschaft ausserordentlich. Sie ist aber gleichzeitig auch überzeugt, dass sich die Pandemie nur dann einigermassen kontrolliert meistern lässt, wenn der Ausbreitung der Infektionen aktiv und mit aller Kraft entgegengewirkt wird. Sie ruft alle dazu auf, die Empfehlungen des Bundes und des Kantons strikte zu befolgen und damit beizutragen, dass die Massnahmen wirken können.
Wirtschaft und Arbeit
Der Bundesrat hat am 16. März 2020 angeordnet, dass Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe geschlossen sein müssen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. Die plötzliche Schliessung belastet das Innerrhoder Gewerbe massiv.
Für die Betriebe steht zur Unterstützung der Erhaltung von Arbeitsplätzen die Kurzarbeitsentschädigung zur Verfügung. Die Gesuchstellung wurde erleichtert und die Karenzfrist auf einen Tag reduziert. Anträge sind an das Arbeitsamt einzureichen. Alle Informationen sind abrufbar unter www.ai.ch/kurzarbeit.
Die Standeskommission setzt sich dafür ein, dass gefährdete Betriebe zu Vorzugskonditionen Bankendarlehen oder andere Liquiditätsüberbrückungsmöglichkeiten erhalten werden. Übersteigt der Finanzbedarf die Kreditlimiten der Banken, besteht auch die Möglichkeit der Unterstützung durch die Bürgschaftsgenossenschaft BG Ost (www.bgost.ch). Mit Bürgschaften wird die Erhältlichkeit von Bankkrediten erleichtert. Der Bund unterstützt die Errichtung von Bürgschaften mit der Übernahme der Gesuchsprüfungskosten und der Risikoprämie für eine gewisse Zeit. Details dazu werden in den nächsten Tagen vom SECO (Staatsekretariat für Wirtschaft) erwartet. Schliesslich wird intern geprüft, ob auch der Kanton aus seinen liquiden Mitteln Darlehen gewähren kann.
Die Standeskommission hat gestern zudem beschlossen, dass aus dem Wirtschaftsförderungsfonds mit einem derzeitigen Bestand von rund Fr. 3.5 Mio. Beiträge für Härtefälle ausgerichtet werden können. Damit soll ein Beitrag geleistet werden zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in strukturell gesunden Unternehmen, die wegen der angeordneten Schliessung Schwierigkeiten haben. Anträge können beim Amt für Wirtschaft eingereicht werden. Schliesslich können Unternehmen bei der kantonalen Steuerverwaltung einen Antrag auf Stundung ihrer Steuerschuld stellen. Die Gesuche werden im Einzelfall geprüft.
Kinderhort
Die Kindertagesstätte «chinderhort» an der Gaiserstrasse in Appenzell bleibt offen. Die vorhandenen Betreuungsplätze werden allerdings vorrangig Kindern von Eltern, welche die Kinderbetreuung nicht anderweitig organisieren können, zur Verfügung gestellt.
Verschiebung kantonaler Anlässe
Wie bereits mitgeteilt, wird die Landsgemeinde vom 26. April 2020 verschoben. Sie soll am 23. August 2020 stattfinden.
Weiter hat die Standeskommission entschieden, dieses Jahr auf die Durchführung der Stosswallfahrt zu verzichten. Zwar reicht das geltende Veranstaltungsverbot noch nicht bis zum 10. Mai, dem Tag, an dem die Stosswallfahrt geplant ist. Die Epidemiologen rechnen aber damit, dass die Pandemie dannzumal noch voll wirksam sein wird, sodass das Veranstaltungsverbot auch dann noch gelten dürfte.
Anders als die Landsgemeinde wird die Stosswallfahrt nicht nachgeholt.
Versammlungen der Bezirke, Feuerschaugemeinde, Kirch- und Schulgemeinden
Vom Veranstaltungsverbot sind die in den nächsten Wochen angesetzten Versammlungen der Feuerschaugemeinde sowie Kirch- und Schulgemeinden unmittelbar betroffen. Unter den geltenden Vorgaben des Bundes lassen sich diese Versammlungen realistischerweise nicht mehr organisieren. Der Kanton könnte die Durchführung nicht bewilligen. Sie sind daher zu verschieben.
Die Bezirksgemeinden liegen wie die Stosswallfahrt vorderhand noch ausserhalb des zeitlichen Geltungsbereichs des aktuellen Veranstaltungsverbots. Da jedoch zu erwarten ist, dass das Veranstaltungsverbot auch im Mai noch gelten wird, könnten sie wie die Kirch- und Schulgemeinden nicht bewilligt werden. Auch die Bezirksgemeinden müssen verschoben werden.
Ein kurzfristiges Ausweichen auf Urnenabstimmungen ist nicht möglich. Die Körperschaften müssten zuerst das Gemeindereglement ändern und darüber an der Urne abstimmen lassen. Erst danach könnten sie die für die Bezirksgemeinde vorgesehenen Geschäfte einer Urnenabstimmung unterbreiten. Der ganze Prozess würde Monate in Anspruch nehmen.
Über Ersatztermine für die Feuerschau-, Kirch- und Schulgemeinden sowie die Bezirksgemeinden werden die betroffenen Körperschaften zu gegebener Zeit informieren.
Konsequenzen für Mandatsträgerinnen und -träger
Für Behördenmitglieder, die sich für ihr Amt weiterhin zur Verfügung stellen, hat die Verschiebung zur Folge, dass die Amtsperiode ausnahmsweise nicht nur ein Jahr umfasst, sondern bis
zum Zeitpunkt der verschobenen Gemeindeversammlung reicht. Sie nehmen ihre Tätigkeit also
weiterhin wahr, bis sie dann an den verschobenen Versammlungen wiedergewählt werden. Für
Behördenmitglieder, die ihren Rücktritt auf die ordentliche Versammlung hin erklärt haben, verhält es sich grundsätzlich gleich. Auch Statthalter Antonia Fässler wird ihr Amt bis zur verschobenen Landsgemeinde ausüben.
Sollte jedoch jemand mit Blick auf den Rücktritt zum ordentlichen Zeitpunkt bereits persönliche Dispositionen getroffen haben, die eine weitere Ausübung des bisherigen Amts verunmöglichen oder einschränken, beispielsweise ein Wegzug aus dem Kanton, eine lange Landesabwesenheit oder neue berufliche Verpflichtungen, müsste die Stellvertretung einspringen. Nominell endet das Amt aber erst auf den Zeitpunkt der verschobenen Gemeindeversammlung hin.
Betrieb der Verwaltung
Die Standeskommission hat beschlossen, in der Verwaltung auf Pandemiebetrieb umzustellen. Dies bedeutet in einer ersten Phase, dass ein beträchtlicher Teil der Arbeit von zu Hause aus über elektronische Zugänge zur Geschäftsverwaltung erledigt wird. Die Ämter werden aber nach wie vor besetzt sein.
Um physische Kontakte weiter zu minimieren, wird die Bevölkerung gebeten, nach Möglichkeit auf elektronische oder telefonische Anfragen auszuweichen, wenn eine Leistung der kantonalen Verwaltung gewünscht wird. Muss jemand für eine Dienstleistung persönlich ein Büro der kantonalen Verwaltung aufsuchen, beispielsweise für eine Beglaubigung, wird um eine telefonische Voranmeldung gebeten.
Mit fortschreitender Ausbreitung der Virus-Infektionen werden voraussichtlich noch weitere Massnahmen nötig werden. So könnten einzelne Dienste reduziert oder überhaupt nicht mehr angeboten werden. Die Standeskommission wird jedoch darauf achten, dass die für den Betrieb und das wirtschaftliche Leben im Kanton notwendigen Dienste mindestens als Grundangebot erhalten bleiben. Bei Bedarf werden weitere Informationen folgen.