Das Erziehungsdepartement und das Gesundheitsdepartement haben die aktuelle Situation analysiert und aufgrund der Gegebenheiten die Regeln für den Schulstart am 16. August definiert. Die Schutzkonzepte wurden angepasst und die Lehrpersonen werden momentan auf den ersten Schultag vorbereitet. Im Unterricht und auf dem Schulareal gilt für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehr- und Fachpersonen keine Maskentragpflicht. Besucherinnen und Besucher müssen eine Maske tragen, sobald sie Innenräume eines Schulhauses betreten.
Diese Lockerungen erlauben, dass der Präsenzunterricht und das schulische Leben so uneingeschränkt wie möglich stattfinden können. Damit weiterhin möglichst wenige Quarantänen angeordnet werden müssen, bleiben die Hygienemassnahmen, wie zum Beispiel regelmässiges Händewaschen, wichtig. Wesentlich ist zudem, dass Kinder und Jugendliche, die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen, nicht in die Schule beziehungsweise die Tagesstrukturangebote geschickt werden. Zusätzlich können mit den Tests an den Volks-, Mittel- und Berufsfachschulen Ansteckungen frühzeitig entdeckt werden. Die Testkapazitäten werden stetig ausgebaut.
Da sich am ersten Schultag traditionsgemäss viele Eltern und Angehörige auf dem Schulareal versammeln, gilt bei den Eröffnungsfeiern eine Maskentragpflicht. Wie im letzten Jahr können die Eltern ihre Kinder anschliessend nicht in den Unterricht begleiten.