Unterstützung bei Betriebsschliessung
Ein erster Blick in die Anmeldungen zeigt: Die grosse Mehrheit der Selbständigerwerbenden meldet als Grund für die Anmeldung «Schliessung des Betriebs aufgrund der Bundesratsmassnahmen". Nur Selbständige, die ganz direkt vom Schliessungsentscheid des Bundesrats vom 16. März 2020 betroffen sind, haben einen Anspruch auf die neue Corona-Erwerbsersatzentschädigung. Es können aber auch noch andere Personen Leistungen erhalten: So bei Erwerbsausfall wegen einer ärztlich belegten Quarantäne und wegen dem Wegfall der Fremdbetreuung für Kinder unter 12 Jahren.
Auszahlungen schon im April angestrebt
Wann fliesst das erste Geld? Der Bundesrat hat entschieden, dass die Entschädigung monatlich nachschüssig ausbezahlt wird. So wie es auch beim Erwerbsersatz beim Militärdienst der Fall ist. Die Ausgleichskassen setzen nun alles daran, erste Auszahlungen ab Mitte / Ende April ausrichten zu können. Der aufwändigste Schritt ist dabei die erstmalige Erfassung all dieser Anmeldungen. Die Ausgleichskassen gehen davon aus, dass sich auch Selbständige angemeldet haben, die keinen Anspruch auf Leistungen haben. Hier stehen wohl schwierige Erklärungen an. Zuerst aber geht es den Ausgleichskassen in den nächsten Wochen um die speditive Auszahlung der Gelder.