Die Gastronomie wurde hart getroffen von den Massnahmen gegen das Coronavirus. Der Regierungsrat unterstützt deshalb die Basler Gastrobranche während der Coronavirus-Pandemie nach Möglichkeiten.
Restaurants und Cafés können vorübergehend ihre bereits bewilligte Aussenbestuhlung ausdehnen, wenn sie vorgegebene Voraussetzungen und Auflagen sowie insbesondere die Sicherheitsbestimmungen erfüllen. Ein Bewilligungsverfahren ist dafür nicht notwendig. Flächenausdehnungen auf die Fahrbahn oder Strassen ohne Trottoirs sind der Allmendverwaltung mittels Situationsplan vorgängig zu melden. Die Gastrobetriebe sollen so im Freien trotz Abstandsregeln maximal gleich viele Plätze wie bisher anbieten können.
Die Ausdehnung darf die Zufahrtsmöglichkeiten von Feuerwehr, Sanität und Polizei nicht beeinträchtigen sowie Fluchtwege nicht verstellen. Für die Passantinnen und Passanten auf den Trottoirs muss ein mindestens zwei Meter breiter Durchgang offen bleiben. Möchten sie eine Fläche vor einem Nachbargebäude beanspruchen, müssen Wirtinnen und Wirte das schriftliche Einverständnis der betroffenen Grundeigentümer einholen. Die Regelung gilt, bis die Abstandsregeln aufgrund des Coronavirus aufgehoben werden, längstens bis am 15. November 2020.