Die Wirtschaft in Appenzell Ausserrhoden steht in Folge der Corona-Pandemie vor der grössten Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg. Bis zum 14. April 2020 haben über 900 Firmen mit rund 6‘700 Mitarbeitenden Kurzarbeit angemeldet. Weitere 70 Gesuche um Kurzarbeit sind in Bearbeitung. Rund 18 % der Unternehmen und ca. 25 % der Beschäftigten in Appenzell Ausserrhoden sind somit von Kurzarbeit betroffen. Die Arbeitslosenzahl ist innert eines Monats um fast 100 auf 955 Personen gestiegen. Rund 652 Selbständigerwerbende beantragen Taggelder aufgrund von Erwerbsausfällen. (alle Zahlen Stand 14.4.2020)
Der Bundesrat hat sein Bürgschaftsprogramm für COVID-Überbrückungskredite am 3. April von 20 auf 40 Milliarden Franken aufgestockt. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden setzt ebenfalls alles daran, den Unternehmen im Kanton zu helfen und die Folgen der Krise auf die Volkswirtschaft zu dämpfen.
Bürgschaftsprogramm und Beiträge an Härtefälle
Der neu geschaffene „Corona-Nothilfefonds Appenzell Ausserrhoden“ leistet Hilfe mit Bürgschaften für Bankkredite oder mit Beiträgen an Härtefälle. Derzeit stehen dem „Corona-Nothilfefonds Appenzell Ausserrhoden“ insgesamt 1,75 Millionen Franken, für Bürgschaften (1 Mio.) und Beiträge an Härtefälle (750‘000) zur Verfügung. Der Bereich der Bürgschaften wird vom Kanton und der Metrohm Stiftung zu gleichen Teilen bestritten (je 500‘000. Franken). Der Bereich der Härtefall-Beiträge wird von der Steinegg Stiftung und der Johannes Waldburger Stiftung und nach Bedarf von weiteren Stiftungen geäufnet. Innerhalb des Bürgschaftsprogramms gibt es zwei verschiedene Arten von Bürgschaften:
- Zum einen deckt der Bund mit seinem Bürgschaftsprogramm Bankkredite für Firmen bis 5 Mio. Franken Umsatz (Art. 3 der COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung). Der Bund schätzt, dass diese Kredite über 90 % der von der Wirtschaftskrise betroffenen Unternehmen erreichen. Dies betrifft insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (1–20 Mitarbeitende), die in Appenzell Ausserrhoden einen grossen Teil der Firmen ausmachen. Der Bund erteilt Kredite bis zu 10 % des Vorjahresumsatzes (max. 500‘000 Franken). Der Ausserrhoder Corona-Nothilfefonds bürgt über das Programm des Bundes hinaus für zusätzliche Überbrückungskredite in Höhe von weiteren 5 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens.
- Zum anderen können mit dem Bürgschaftsprogramm von Kanton und Metrohm Stiftung auch einzelne mittelgrosse Unternehmen (20– 50 Mitarbeitende, Umsatz 5–20 Mio. Franken) unterstützt werden. Benötigt ein mittelgrosses Unternehmen neben dem vom Bund garantierten Kredit eine weitere finanzielle Unterstützung, kann der Ausserrhoder Corona-Nothilfefonds für 30 % dieses Zusatzkredits bürgen.
Mit diesen beiden Bürgschaftsformen für kleine und mittelgrosse Unternehmen können zusätzlich zu den Bundesmitteln weitere Bankkredite von mindestens 10 Mio. Franken zu Gunsten von Firmen in Appenzell Ausserrhoden ausgelöst werden.
Neben dem Bürgschaftsprogramm sieht der „Corona-Nothilfefonds Appenzell Ausserrhoden“ auch Beiträge für Härtefälle vor. Dabei werden Hilfen von maximal 10‘000 Franken an Einzel- und Kleinstunternehmen geleistet, deren Jahresumsatz 500‘000 Franken nicht übersteigt und die keinen Zugang zum Hilfsprogramm des Bundes haben. Diese Gelder müssen nicht zurückbezahlt werden. Der Teil des Corona-Nothilfefonds, der für Härtefälle bereit steht, wird durch die Steinegg Stiftung und die Johannes Waldburger Stiftung jeweils mit einem grösseren sechsstelligen Betrag geäufnet.
Der „Corona-Nothilfefonds Appenzell Ausserrhoden“ zeigt die einzigartige enge Kooperation von Kanton und privaten Organisationen. So wird der Corona-Nothilfefonds neben dem Kanton von der Stiftung Wirtschaftsförderung AR, der Metrohm Stiftung, der Steinegg Stiftung, der Johannes Waldburger Stiftung sowie vom Industrieverein und dem Gewerbeverband Appenzell Ausserrhoden getragen. Diese Partnerschaft setzt mit dem Fonds ein starkes Zeichen für die breite Solidarität und Unterstützung der Ausserrhoder Unternehmen in der Krisenzeit.
Die Mittel des Kantons und der Metrohm Stiftung stehen ausschliesslich zur Deckung von möglichen Bürgschaftsverlusten aus den zusätzlichen Bankkrediten zur Verfügung. Die Mittel der Steinegg Stiftung und der Johannes Waldburger Stiftung werden für Härtefall-Beiträge an Einzelunternehmen und Selbständigerwerbende eingesetzt. Die jeweiligen Beiträge der Stiftungen an den Fonds werden auf deren Wunsch hin nicht genannt. Der Regierungsrat schliesst nicht aus, dass es künftig weitere Hilfen braucht. Falls die Nachfrage an den „Corona-Nothilfefonds Appenzell Ausserrhoden“ die geschaffenen Möglichkeiten übersteigen sollte, behalten sich Kanton und Stiftungen vor, den Fonds mit weiteren Geldern zu speisen.
Personell und administrativ wird der Nothilfefonds durch das kantonale Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) unterstützt. Beide Teile des Fonds, Bürgschaftsprogramme und Härtefälle-Beiträge, werden von der Stiftung Wirtschaftsförderung AR verwaltet. Anträge können beim AWA eingereicht werden. Gesuchsteller informieren sich über die Covid19-Wirtschaftshilfe auf der Homepage des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung unter www.wbf.admin.ch und auf der Seite des Kantons unter www.ar.ch/wirtschaft.
Weitere Hilfen für die Wirtschaft
In den vergangenen Wochen hat der Regierungsrat zur Unterstützung der Wirtschaft bereits verschiedene Massnahmen ergriffen, die auch schon kommuniziert wurden. Das Departement Finanzen zahlt sämtliche Rechnungen, die in den kommenden Wochen von den zuständigen Amtsstellen freigegeben werden, sofort aus. Zudem hat das Departement die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 für die gesamte Bevölkerung vom 31. März auf den 31. Mai 2020 erstreckt. Bei definitiven Steuerrechnungen ist für Unternehmen und natürliche Personen eine Stundung möglich. Stundungs- und Ratenzahlungsgesuche werden grosszügig und rasch behandelt. Der Regierungsrat hat ausserdem entschieden, die Ausgleichszinsen für die Einkommens- und Vermögenssteuern sowie die Gewinn- und Kapitalsteuern ab 1. Juli 2020 auf 0 Prozent zu senken. Mit dieser Massnahme kann die Bezahlung der provisorischen Steuern ohne zusätzliche Zinsbelastung aufgeschoben werden. Die Rechnungen für die Tourismusabgaben 2019, die Mitte März fällig geworden wären, werden für den Moment sistiert. Dies führt zu einer kurzfristigen Entlastung aller Gastro- und Hotelbetriebe im Kanton. Im Weiteren wurde das Verfahren zur Voranmeldung der Kurzarbeit vereinfacht und die Karenzfrist für die Kurzarbeit auf einen Tag reduziert.
Die jüngste Massnahme (Medienmitteilung vom 15. April 2020) des Departements Inneres und Sicherheit betrifft den Verzicht auf Gebühren, wenn Kontrollschilder von Fahrzeugen vorübergehend deponiert werden. Damit können die Taxi-, Bus- und Reisebranche gestützt werden, bei denen das Geschäft eingebrochen ist. Auch Privathaushalten mit Zweitwagen wird die Gebühr beim Deponieren der Kontrollschilder erlassen.
Der Kanton hat auch bei der Landwirtschaft neben den Massnahmen des Bundes zusätzliche Hilfsinstrumente eingeführt. So werden die Direktzahlungen in diesem Jahr um einen Monat auf Ende Mai/Anfang Juni vorgezogen. Zudem werden unverzinslichen Betriebshilfedarlehen bei Liquiditätsengpässen in einem vereinfachten Verfahren gewährt.