Bern

Coronavirus – Pragmatische Beurteilung auf allen Schulstufen

(Bildquelle: congerdesign (CC0))

Der fehlende Präsenzunterricht wegen des Coronavirus soll sich nicht negativ auf den weiteren Bildungsweg der Kinder und Jugendlichen im Kanton Bern auswirken. Deshalb hat die Bildungs- und Kulturdirektion die Beurteilung auf allen Schulstufen angepasst. Bewertet wird vor allem die Zeit vor dem Beginn des Fernunterrichts und im Zweifelsfall wird zugunsten der Schülerinnen und Schüler entschieden. Die Modalitäten der Maturitäts- und Lehrabschlussprüfungen werden auf eidgenössischer Ebene geregelt. In diesem Bereich sind die Entscheide noch nicht gefällt.

Um die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen, hat der Bundesrat am 13. März den Präsenzunterricht an allen Schulen, Hochschulen und weiteren Ausbildungsstätten bis mindestens am 19. April 2020 untersagt. Seither haben die Lehrpersonen auf allen Schulstufen grosse Anstrengungen unternommen, den Schulbetrieb mittels Fernunterricht aufrechtzuerhalten. Die ausserordentliche Lage bringt Einschränkungen, die sich auch auf die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler auswirken. Deshalb hat die Bildungs- und Kulturdirektion die Beurteilung auf allen Schulstufen angepasst, damit den Kindern und Jugendlichen kein Nachteil für den weiteren Bildungsweg entsteht.

Beurteilung an der Volksschule

In einer dringlichen Anpassung der Direktionsverordnung hat die Bildungs- und Kulturdirektion die Beurteilung in der Volksschule angepasst. Im Beurteilungsbericht werden nur schulische Leistungen (Produkte, Lernkontrollen) miteinbezogen, die vor der Schulschliessung vom 13. März 2020 stattfanden. Sobald die Schulen den Präsenzunterricht wiederaufnehmen können, sollen notenrelevante Beurteilungen zurückhaltend und mit Augenmass erfolgen. Es dürfen nur jene Kompetenzen geprüft werden, die über einen längeren Zeitraum hinweg ausreichend vertieft und geübt werden konnten. In der Gesamtbeurteilung sind nur jene Leistungen zu berücksichtigen, die für die Schülerin oder den Schüler eine Verbesserung bringen.

Ein besonders starkes Gewicht sollen die Lehrkräfte auf die prognostische Beurteilung legen, welche die Lernentwicklung und die möglichen Fortschritte der Kinder und Jugendlichen bewertet. Im Zweifelsfall sollen sie zu Gunsten der Schülerinnen und Schüler entscheiden.

Ergänzend zu diesen Anpassungen werden im französischsprachigen Kantonsteil die Beurteilungsberichte für das zweite Semester in den Schulstufen, in welchen solche noch ausgestellt werden, alle Leistungen des ersten und zweiten Semesters bis zum 13. März 2020 sowie jene ab dem 19. April (resp. seit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts) erbrachten Beurteilungsgegenstände berücksichtigt.

Beurteilung an der Sekundarstufe II

Auch für die Sekundarstufe II gilt, dass den Schülerinnen und Schülern der Mittelschulen respektive den Lernenden der beruflichen Grundbildung aus der aktuellen Situation kein Nachteil entstehen darf. Sie sollen ihren Bildungsgang ohne Verzögerung fortsetzen können.

Für die Qualifikationsverfahren beziehungsweise die Maturitäts-, Berufsmaturitäts- oder anderen Mittelschulabschlussprüfungen wird gegenwärtig auf schweizerischer Ebene nach Lösungen gesucht. Die Ausstellung der Semester- oder Jahreszeugnisse und die Promotionen werden durch den Kanton geregelt. Die Bildungs- und Kulturdirektion hat diesbezüglich eine Regelung getroffen, welche dem Grundsatz nachlebt, dass den Lernenden kein Nachteil entsteht und der speziellen Situation des ungewohnten Fernunterrichts Rechnung trägt. Bei weiterlaufenden Ausbildungen über den Sommer 2020 hinaus werden grundsätzlich die Leistungsbeurteilungen im Verlauf des ganzen aktuellen Schuljahres bis zum Moment der Schulschliessung berücksichtigt. Danach erfolgte Leistungsbeurteilungen zählen nur, wenn sie zur Verbesserung der Zeugnisnote am Ende des Schuljahres beitragen. Auf diese Weise wird insbesondere berücksichtigt, dass die Lernbedingungen – zum Beispiel in Bezug auf die räumliche Situation zuhause oder auf die technische Ausstattung – im Fernunterricht nicht für alle Jugendlichen identisch sind.

Beurteilung an den Hochschulen

Die Hochschulen treffen Vorkehrungen, damit Abschlüsse, Zulassungen und Leistungsnachweise auch unter den aktuellen Bedingungen sichergestellt werden können, selbst wenn dafür von den regulär geltenden Reglementen abgewichen werden muss. Wenn nötig erteilt die für die Genehmigung der Studienreglemente der Hochschulen zuständige Bildungs- und Kulturdirektion die dafür nötigen Ausnahmebewilligungen. Im Hochschulbereich gibt es eine breite Palette von bestehenden Instrumenten zur Validierung von Leistungen, die keine Präsenzprüfung voraussetzen. Diese werden konsequent eingesetzt.