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Coronavirus - SBB erhöht Angebot schrittweise

Die SBB erhöht das Angebot schrittweise.
Die SBB erhöht das Angebot schrittweise. (Bildquelle: SBB)

Abgestimmt auf Wirtschaft und Gesellschaft baut auch der ÖV sein Angebot per 11. Mai wieder aus. Bei der SBB wird dies etappenweise erfolgen. Auf nicht unbedingt nötige Fahrten und Reisen ist gemäss Bundesamt für Gesundheit weiterhin zu verzichten.

Seit dem 19. März 2020 gilt im Öffentlichen Verkehr (ÖV) ein Übergangsfahrplan. Aufgrund der geplanten Lockerungen der Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus, die der Bundesrat angekündigt hat, erfolgt ein umfassender Angebotsausbau im ÖV per 11. Mai 2020. Bei der SBB und einzelnen Transportunternehmen wird dieser Angebotsausbau schrittweise ab dem 27. April umgesetzt. SBB und PostAuto AG entwickeln als Systemführerinnen Schiene und Strasse auf diesen Zeitpunkt hin ein Schutzkonzept für die Reisenden und die Mitarbeitenden. Der Schutz der Gesundheit von Mitarbeitenden und Passagieren hat weiterhin oberste Priorität.

Ab Montag, 27. April verkehren zusätzlich zum aktuellen Angebot wieder folgende Züge:

  • IC1 Zürich HB–Genève-Aéroport: Wiederaufnahme der Verbindung zwischen Fribourg und Genève Aéroport
  • IR70 Luzern–Zürich HB: Wiederherstellung des Halbstundentakts zwischen Zürich HB und Luzern
  • IR75 Zürich HB–Weinfelden–Konstanz: Wiederherstellung des Angebots zwischen Zürich HB und Weinfelden
  • IR17 Zürich HB–Olten–Bern: Halbstundentakt zwischen Olten und Bern über die Stammlinie via Burgdorf ist wiederhergestellt
  • ZVV S19 Dietikon–Effretikon–Dietikon: Erhöhung des Angebots
  • RE Annemasse–Genève–Lausanne–Vevey/St-Maurice: Halbstundentakt zwischen Genève und Annemasse

Einzelne regionale Verkehrsbetriebe werden ab 27. April wieder zum regulären Fahrplan wechseln. Es wird, wenn immer möglich, darauf geachtet, dass weiterhin durchgehende Reiseketten angeboten werden. Störungen und Anschlussbrüche sind dennoch nicht ausgeschlossen. Aktuelle Reiseinformationen finden sich im Online-Fahrplan.

Die Empfehlungen zum Verzicht auf unnötigen Verkehr, zum Abstandhalten und zur Hygiene des Bundesamts für Gesundheit (BAG) bleiben gültig und wichtig: Insbesondere ist auf Freizeit- und touristische Fahrten weiterhin zu verzichten; und es soll wenn möglich weiterhin im Homeoffice gearbeitet werden.