Basel-Stadt

Coronavirus – Schulbetrieb im Kanton Basel-Stadt

(Bildquelle: congerdesign (CC0))

Im Rahmen der Massnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus bleiben die Basler Schulen bis mindestens zum 19. April geschlossen. Der Unterricht fällt hingegen nicht aus, die Schulen stellen den Schülerinnen und Schülern Unterrichtsangebote und Lernaufträge zur Verfügung. Für die verschiedenen Schulstufen sind verschiedene Massnahmen geplant. Hauptanliegen: Die für alle belastenden Schulschliessungen sollen für die Schullaufbahn der einzelnen Schülerinnen und Schüler keine negativen Konsequenzen haben.

Damit die Schulen ihren Bildungsauftrag auch in dieser ausserordentlichen Situation wahrnehmen können sind folgende Vorkehrungen getroffen worden:

Volksschulen
Für alle Schülerinnen und Schüler sind die Lehrpersonen daran, Arbeitsmaterialien mit altersgerechten Aufträgen zur Verfügung zu stellen. Diese Aufgaben dienen dazu, den bisherigen Schulstoff zu üben und zu vertiefen. Es werden bis zu den Frühlingsferien keine Prüfungen geschrieben und keine Noten verteilt. Selbstverständlich werden die Lehrpersonen den Schülerinnen und Schülern aber Rückmeldungen zu Hausaufgaben geben.

Mittelschulen
Die Schulen unterrichten die Jugendlichen nach bestehenden Möglichkeiten weiter. Sie werden im Lernen unterstützt und angeleitet. Dieses sogenannte «Distance Learning» ist für Eltern, Jugendliche und Lehrpersonen neu und deshalb ungewohnt. Es wird sich in den kommenden Tagen und Wochen aber zeigen, was sich in der Praxis bewährt und was nicht. Zum Thema «Promotionen und Abschlusszeugnisse», das vor allem bei einer über die Frühjahrsferien hinausgehenden Schulschliessung relevant würde, erarbeiten wir rechtlich abgesicherte Lösungen.

Lernende
Ein grosses Problem besteht für Lernende, die im Moment nicht in ihrem Betrieb arbeiten können, weil dieser geschlossen ist. Gemeinsam mit dem Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt unternehmen wir alles, damit wir den Ausbildungsbetrieben finanzielle Perspektiven bieten und die Lehrverhältnisse erhalten können.

Unser aller Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen im Rahmen des Möglichen weiter unterrichten oder ausbilden zu können. Gleichzeitig ist uns allen klar, dass ohne das Zusammensein in der Klasse und im Schulhaus oder in der Berufsschule ein ganz wesentlicher Teil des Unterrichts wegfällt. Die Anforderungen an die Eltern, die Schülerinnen und die Schüler sowie die Lehrpersonen sind riesig. In besonderem Mass gilt das für Schülerinnen und Schüler, die im regulären Schulbetrieb auf zusätzliche Unterstützung angewiesen sind. Das Erziehungsdepartement möchte alle unter den gegebenen Umständen so gut als möglich unterstützen.

Betreuungsangebote
Der Kanton hat den Auftrag, für ein der ausserordentlichen Situation angepasstes Betreuungsangebot zu sorgen. Einschränkungen des normalen Betreuungsangebots sind – wie die Schulschliessungen – notwendig, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Häufigkeit von Übertragungen zu reduzieren.

Die Kindertagesstätten und Betreuung an einzelnen Schulstandorten im Kanton stehen deshalb nur Kindern von Eltern offen, die ihre Kinder nicht oder nur durch besonders gefährdete Personen betreuen lassen können. Das sind in erster Linie Eltern, die in für die Bekämpfung der Epidemie wichtigen Gesundheitsberufen arbeiten oder sonstige zwingende Arbeitsverpflichtungen haben. Weiter dürfen die Angebote genutzt werden, wenn durch die Teil-Mobilmachung der Armee ein Elternteil ausfällt und für das Kind dringend eine Betreuung im Vorschul- oder Schulbereich nötig ist. Die Kindertagesstätten sorgen für dieses eingeschränkte Angebot im Vorschulbereich, die Volksschulen im Primarschulbereich.

Diese Betreuungsangebote stellen wir bedarfsgerecht auch während der regulären Frühjahrsferien zur Verfügung. Für Eltern, die zwingend auch am Wochenende und an Feiertagen in der medizinischen Betreuung und in der Pflege tätig sind, stellen wir auch während dieser Zeiten Angebote bereit.