Coronavirus – Schweizweit abgestimmte Lehrabschlussprüfungen

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Der Bundesrat hat am 16. April 2020 die von den Verbundpartnern der Berufsbildung gutgeheissene Lösung für den Berufsabschluss der Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger in diesem Jahr gutgeheissen. Für die praktische Arbeit wird pro berufliche Grundbildung eine schweizweit durchführbare Variante gewählt. Die schulischen Prüfungen werden mit den Erfahrungsnoten ersetzt. Die Verordnung über die Qualifikationsverfahren 2020 in der beruflichen Grundbildung tritt sofort in Kraft und gilt bis am 15. Oktober 2020.

Schweizweit schliessen im Sommer 2020 rund 75’000 Jugendliche ihre berufliche Grundbildung ab. Die am 9. April 2020 erzielte Einigung unter den Verbundpartnern der Berufsbildung (Bund, Kantone, Organisationen der Arbeitswelt) ermöglicht es ihnen, trotz den Auswirkungen des Corona-Virus ein auf dem Arbeitsmarkt anerkanntes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis bzw. Berufsattest zu erhalten, wenn sie über die entsprechenden Kompetenzen verfügen.

Je nach Beruf soll eine praktische Prüfung oder eine Beurteilung der praktischen Leistungen durch den Lehrbetrieb vorgenommen werden. Die im jeweiligen Beruf bzw. Berufsfeld zuständige Organisation der Arbeitswelt beantragt die von ihr bevorzugte Variante für ein schweizweit durchführbares Verfahren. Sie zeigt dabei auch auf, wie die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlenen Schutzmassnahmen eingehalten werden können. Einzelne Kantone, denen die Durchführung einer praktischen Prüfung aus epidemiologischen Gründen nicht möglich ist, erhalten die Möglichkeit, eine entsprechend begründete Ausnahme zu beantragen. Auf schulische Abschlussprüfungen wird dieses Jahr in der beruflichen Grundbildung verzichtet; an deren Stelle treten Erfahrungsnoten.

Detaillierte Informationen zu den Prüfungsmodalitäten erhalten die Betroffenen von den kantonalen Berufsbildungsämtern. Über die Modalitäten der diversen Maturitätsprüfungen wird bis spätestens Anfang Mai entschieden.