Bern

Coronavirus – Situation im Kanton Bern

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: BAG)

Es gelte alles daran zu setzen, die Bevölkerung vor den gesundheitlichen Folgen des Coronavirus zu schützen, sagte Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektor Pierre Alain Schnegg heute an einem Point de presse. Er dankte der Bevölkerung und den Veranstaltern im Namen der Regierung für die verständnisvolle Aufnahme der einschränkenden Regelungen, welche die Behörden treffen mussten. Der Regierungsrat bedankte sich ebenfalls bei den Beteiligten des Gesundheitswesens, die derzeit Grosses leisten.

Das Coronavirus ist spätestens seit letztem Freitag im Kanton Bern angekommen: Der Bundesrat hat vor einer Woche entschieden, alle Veranstaltungen mit über 1000 Personen zu verbieten. Wie die anderen Kantone auch hatte Bern nur wenig Zeit um zu definieren, wie die Behörden mit Anlässen umgehen, die weniger als 1000 Personen besuchen. Am späten Freitagabend wurde einer ersten Person im Kanton Bern Covid-19 nachgewiesen.

An einem Point de presse bedankte sich Pierre Alain Schnegg, Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektor, im Namen der Regierung bei der Bevölkerung und den Veranstaltern für die verständnisvolle Aufnahme der einschränkenden Regelungen. «Das ist niemandem leichtgefallen, die Einschränkungen betreffen uns alle», sagte er. Der Regierungsrat bedankte sich auch bei allen Beteiligten des Gesundheitswesens, die derzeit Grosses leisten. Gestern Donnerstag hat sich der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektor mit den Führungen der Berner Spitäler und der Gesundheitsverbände zu einem Informationsaustausch getroffen. «Ich war beeindruckt, mit welcher Akribie man sich bei uns auf das Coronavirus vorbereitet.»

Pierre Alain Schnegg betonte, dass sich die Situation rasch verändern kann. Die Behörden müssten flexibel bleiben, um Änderung rasch umsetzen zu können. Im Vordergrund stehe der Schutz von besonders gefährdeten Personen. Der Kanton Bern werde die heute vom Bundesrat beschlossene Weiterentwicklung der Strategie zum Schutz der besonders gefährdeten Personen mit zusätzlichen Massnahmen unterstützen. Die Arbeiten gingen in der Zwischenzeit weit über das Gesundheitswesen hinaus. Darum habe der Regierungsrat vor einer Woche das Kantonale Führungsorgan aktiviert, das die Tätigkeiten der Blaulichtorganisationen und der kantonalen Fachdienste koordiniert.

Am Mittwochabend dieser Woche hat der Bundesrat die Empfehlungen für Veranstaltungen unter 1000 Personen konkretisiert. Bei Veranstaltungen bis zu 150 Personen sind die Verantwortlichen bei der Organisation des Anlasses frei. Bei Veranstaltungen zwischen 150 und 1000 Personen vereinfachen die Empfehlungen des Bundes die Abläufe, weil sich der Check auf drei Punkte reduziert, welche die Veranstalter mit dem Kanton überprüfen müssen:

  • Aufgrund ihres Alters (ab 65 Jahren) oder bestimmter Krankheiten besonders gefährdeten Personen wird empfohlen, an der Veranstaltung nicht teilzunehmen.
  • Kann der jeweilige Veranstalter die Besucher ausreichend über die vom BAG empfohlenen Schutzmassnahmen informieren?
  • Kann der Veranstalter Personen, die krank sind oder sich krank fühlen, auffordern, die Veranstaltung nicht zu besuchen oder zu verlassen?

Neu müssen die Veranstalter nicht mehr nachweisen, wer am Event teilgenommen hat. Für das Überprüfen der drei Kriterien steht im Kanton die Hotline +0800 634 634 zur Verfügung.

Die Hotline konnte gestern früh beim Öffnen der Telefonleitungen über die neuesten Massnahmen informieren. Der Andrang war allerdings so gross, dass die Anruferinnen und Anrufer zum Teil länger auf ein Durchkommen warten mussten. In der Zwischenzeit hat sich das Ganze aber gut eingespielt. Mit den geschärften Vorgaben erhalten die Veranstalter Planungssicherheit.

Die Website www.be.ch/corona wird laufend mit Informationen angereichert.