Ein aus dem Kantonsarzt, der Kantonsapothekerin und Vertretern verschiedener Sicherheitsorganisationen zusammengesetzter Sonderstab Coronavirus beobachtet die Entwicklung laufend und leitet daraus Empfehlungen und Handlungsanweisungen ab. Der Sonderstab orientiert sich bei seiner Arbeit an den Erkenntnissen und den Verhaltensanweisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Der Bundesrat hat amFreitag, 28. Februar 2020, die Situation bezüglich Coronavirus als «besondere Lage» eingestuft. Damit verbunden ist ein Verbot von allen privaten und öffentlichen Grossveranstaltungen in der Schweiz mit mehr als 1000 teilnehmenden Personen. Dieses Verbot tritt ab sofort in Kraft und gilt mindestens bis am 15. März 2020.
Der Bundesrat beabsichtigt damit, die Gesundheit der Bevölkerung bestmöglich zu schützen. Gleichzeitig hat er eine nationale Informationskampagne gestartet, die Anweisungen zum eigenen Schutz vermittelt.