Der Staatsrat hat folgende Massnahmen beschlossen :
Veranstaltungen betreffend das Staatspersonal
Um die Ansteckungsgefahr und das Risiko einer Quarantäne des Staatspersonals zu reduzieren hat der Staatsrat entschieden, die Veranstaltung vom 18. März 2020 im Zusammenhang mit der neuen Personalpolitik zu verschieben. Er empfiehlt dem Staatspersonal, grössere Versammlungen generell zu meiden.
Vorübergehende Aufhebung der Blockzeiten
Um die Infektionsgefahr zu den Stosszeiten zu reduzieren und soweit es der reibungslose Ablauf der Verwaltungseinheit ermöglicht, werden die Blockzeiten (normalerweise 8.30–11.00 Uhr und 14.00–16.30 Uhr) ausnahmsweise aufgehoben, solange die Gefahr der Ansteckung mit dem Coronavirus besteht. Für diese Massnahme ist keine Anpassung der Funktionsweise von GTA vorgesehen. Die Mitarbeitenden, die während der Blockzeit ein- oder ausstempeln, müssen die «Warnung» im GTA nicht korrigieren.
Vereinfachtes Verfahren für die Telearbeit
Für die Dauer der Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus wird die Bewilligung der Telearbeit vereinfacht: sie untersteht nicht mehr der Anstellungsbehörde, sondern dem Chef/der Chefin der Verwaltungseinheit. Die Anstellungsbehörde wird über die gewährte Telearbeit informiert. Die restlichen Bedingungen der Verordnung vom 31. Januar 2017 gelten weiter (https://www.fr.ch/de/poa/arbeit-und-unternehmen/arbeiten-beim-staat/telearbeit).
Kundendienst am Schalter
Der Zugang zu den Schaltern muss für die Bevölkerung gewährleistet sein. Solange die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus besteht, sind die Treffen auf 10 Minuten beschränkt. Falls keine Abgrenzung (Scheibe usw.) besteht, muss ein Abstand von 2 Metern zwischen dem Staatspersonal und dem/der Bürger/in im Rahmen des Möglichen eingehalten werden.
Aktualisierung des Pandemieplans der Verwaltungseinheiten
Jede Verwaltungseinheit aktualisiert ihren Pandemieplan, um auf den Fall einer Pandemie vorbereitet zu sein. Es ist zu betonen, dass das Coronavirus derzeit nicht als Pandemie gilt. Die Verwaltungseinheiten können allenfalls spezifische Pandemiepläne für ihre Organisationseinheiten vorsehen, z. B. für Schulen.