Zürich

Coronavirus - Stadt Uster schliesst Hallenbad und Bibliothek

Uster
Uster (Bildquelle: Stadt Uster)

Der Bund und der Kanton Zürich haben die Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus am Freitag, 13. März 2020, deutlich verschärft. Dies hat auch Auswirkungen auf die Angebote der Stadt Uster: Das Hallenbad wie auch die Stadt- und Regionalbibliothek bleiben bis am 4. April 2020 geschlossen.

Die Gemeindeführungsorganisation der Stadt Uster hat sich am Freitagabend, 13. März 2020, getroffen, um die aktuelle Lage im Zusammenhang mit dem Corona-Virus zu beurteilen und die Auswirkungen der verschärften Massnahmen auf lokaler Ebene zu erörtern. An der Sitzung waren sowohl der Stadtrat, als auch die Abteilungen der Stadtverwaltung vertreten. Grundsätzlich wurde beschlossen: Die Stadtverwaltung hält ihre Dienstleistungen aufrecht. Bedingt durch personelle Abwesenheiten wie etwa wegen Home Office können aber Einschränkungen entstehen.

Das Hallenbad wird ab Samstag, 14. März 2020, bis am Samstag, 4. April 2020, für die Öffentlichkeit geschlossen, da die maximale Anzahl von 100 Besucherinnen und Besuchern nicht garantiert werden kann. Die Stadtbibliothek schliesst für den gleichen Zeitraum. Das Bibliotheksteam prüft aber zeitnah, ob und wie es schon vor dem 4. April den Betrieb reduziert aufnehmen kann.

Im Stadthofsaal und im Musikcontainer, wo die Stadt Uster für die Betriebsleitung verantwortlich ist, finden bis zum 4. April 2020 keine Veranstaltungen statt, ausser die Bedingungen gemäss Verordnung des Bundesrats können eingehalten werden. Des Weiteren sind abgesagt: der Floh­markt und der Samstagsmarkt (beide 4. April) sowie der Frühlingsmarkt vom 18./19. April 2020.

In Uster findet, wie im ganzen Kanton Zürich, ab nächster Woche kein Unterricht in den Schulen und Institutionen statt. Der Bundesrat hat verordnet, dass der Präsenzunterricht ab Montag, 16. März 2020, schweizweit vollständig eingestellt wird. Im Kanton Zürich gilt diese Massnahme bis nach den Frühlingsferien. Auf der Primarschulstufe wird für jene Kinder, die nicht zu Hause beaufsichtigt werden können, ein Betreuungsangebot zur Verfügung stehen. Die Eltern werden direkt informiert. Die Krippen der Stadt Uster bleiben in Betrieb, um auch nicht schulpflichtige Kinder betreuen zu können.

Für Spitäler, Alters- und Pflegeheime sowie Invalideneinrichtungen hat die kantonale Gesundheitsdirektion vom 13. März bis 30. April 2020 ein Besuchsverbot erlassen, um die älteren und krankheitsanfälligen Personen zu schützen. Dies gilt in vollem Umfang auch für die Heime Uster mit den Häusern «Im Grund» und «Dietenrain» sowie deren Restaurants.