Die Anordnung zum Homeoffice betrifft per Anfang kommender Woche alle Mitarbeitenden, die ihren Arbeitsplatz nach Hause verlegen können. Falls nötig, können Angestellte ihre Büros aufsuchen, die Präsenz soll aber soweit wie möglich reduziert werden. Städtische Angestellte, die ihren Arbeitsplatz nicht verlegen können, verbleiben an ihren Arbeitsorten.
Für eine gut funktionierende Stadt und Stadtverwaltung sollen weiterhin und so lange als möglich die Leistungen für die Bevölkerung erbracht werden. Ob und welche nicht-vitalen Leistungen reduziert werden, entscheiden die zuständigen Stadträtinnen und Stadträte. Es ist möglich, dass gewisse Dienstleistungen der Stadtverwaltung in den kommenden Wochen vorübergehend ausgesetzt werden oder nur noch via Internet, Telefon oder Post erledigt werden können.
Die Anpassungen können unter www.stadt-zuerich.ch/coronavirus abgerufen werden. Des Weiteren setzt die Stadt Zürich die Vorgaben von Bund und Kanton um.