Kantonen ist die Schliessung einzelner Unternehmen gestattet, wenn diese nicht die Schutzmassnahmen einhalten könnten, doch dürften sie nicht generell alle schliessen. Martin Dummermuth, Direktor des Bundesamts für Justiz, machte an einer Pressekonferenz vom Montag klar: «Die Kantone können Betriebe im Einzelfall schliessen – aber nur im Einzelfall». Dies hat der Bundesrat in seiner Verordnung geregelt.
Betriebsschliessungen sind nur möglich, wenn die Hygiene- und Abstandsvorschriften nicht eingehalten werden könnten. «Weitergehende Regelungen für generelle Betriebsschliessungen sind nicht mehr rechtskonform», so Dummermuth. Die vom Tessiner Staatsrats erlassenen Massnahmen gehen teils über die Bestimmungen des Bundesrats hinaus – so etwa bei Hotels, Baustellen oder Industriebetrieben. «Betroffene Firmen können sich zur Wehr setzen.»
Laut Blick betont der Tessiner Staatsrat Norman Gobbi, «In dieser besonderen Situation, in der sich das Tessin befindet, sind besondere Massnahmen erforderlich – wie die Schliessung der Wirtschaftstätigkeit bis am 27. März», so Gobbi. «Ich vertraue darauf, dass der Bundesrat auch nach unserer heutigen Sitzung die Notwendigkeit dieser Entscheidung versteht.»
Trotz der Kritik an den Massnahmen will der Kanton Tessin weiter an ihnen festhalten. Gobbi betonte, dass jede der Massnahmen verhältnismässig sein müssen und die Grundrechte der Bürger berücksichtigen sollen.
Die Einstellung des Staatsrats ist auf die aktuelle Lage im Kanton zurückzuführen. Am Montagmorgen zählte der Kanton 1165 Corona-Fälle. Innert 24 Stunden gab es hier 11 Todesfälle.