Coronavirus - Tierarztpraxen gewährleisten die medizinische Grundversorgung für Heim- und Nutztiere

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Symbolbild (Bildquelle: Wikipedia)

Tierarztpraxen und -kliniken bleiben weiterhin offen beschränken sich jedoch auf die Grundversorgung und zwingend notwendige Behandlungen. Der Notfalldienst wird aufrechterhalten.

Der Entscheid des Bundesrats vom 16.3.2020, die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» einzustufen, hat auch Einfluss auf die tierärztliche Versorgung von Heimund Nutztieren. Grundsätzlich bleibt die zwingend notwendige tierärztliche Leistung bestehen und die Tierarztpraxen bleiben offen. Tierärztinnen und Tierärzte sowie die Tiermedizinischen Praxisassistentinnen leisten weiterhin die Grundversorgung wie notwendige Untersuchungen und Behandlungen, Notfallversorgung, Futter- sowie Medikamentenverkauf.

Allerdings wird der Leistungsumfang eingeschränkt, nicht dringliche Behandlungen werden nicht ausgeführt und auf später verschoben. Die Anweisungen des Bundesamts für Gesundheit BAG werden in den Praxen eingehalten und gelten auch für die Kunden. Tierhalter sind angehalten, sich telefonisch anzumelden und werden wo immer möglich nur einzeln in die Praxis und die Wartezimmer gelassen.

Sichergestellt ist auch die tierärztliche Versorgung von Nutztieren in der Landwirtschaft. Zur tierärztlichen Grundversorgung im Nutztierbereich gehören auch Untersuchungen, Probenerhebungen oder Kontrollen, welche für die Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit, für den Tierschutz oder für die Tierseuchenüberwachung relevant sind.

Die Tierärzteschaft setzt damit die Bestimmung des Bundesrats durch, wonach Gesundheitseinrichtungen geöffnet bleiben, aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Behandlungen verzichtet wird.