Bern

Coronavirus – Umsetzung der Massnahmen im Kanton Bern

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Martin Abegglen (CC BY-SA 2.0))

Die Regierungsstatthalterämter führen wegen der ausserordentlichen Lage vorderhand keine gerichtlich angeordneten Ausweisungen von Mieterinnen und Mietern durch. Sie präzisieren zudem die Regelung für Take-Aways. Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA) schränkt ab sofort die Fahrzeug- und Schiffsprüfungen ein. Für die Gemeinden liegen Antworten auf häufig gestellte Fragen vor.

Vorübergehend werden keine gerichtlich angeordneten Ausweisungen von Mieterinnen und Mietern (Exmissionen) vollzogen. Dies hat die Geschäftsleitung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter entschieden. Einerseits soll damit vermieden werden, dass diese zu einem Zeitpunkt auf die Strasse gestellt werden müssen, in dem sie faktisch keine neue Unterkunft finden können. Andererseits würden Ausweisungen zu physischen Kontakten führen, die gemäss den Empfehlungen des BAG jetzt vermieden werden sollen. Der Entscheid der Regierungsstatthalter gilt wie die Notverordnung des Bundesrates vorerst bis zum 19. April 2020.

Take-Aways sind erlaubt – aber ohne Sitzplätze
Weiter gilt, dass Imbiss-Betriebe (Take-Aways), die Lebensmittel und Gegenstände für den täglichen Bedarf anbieten, ihr Angebot weiterführen können. Sie sind nicht vom Schliessungsentscheid des Bundesrates betroffen. Sie dürfen jedoch keine Sitzplätze anbieten und müssen ihre allfälligen Sitzgelegenheiten (auch Aussensitzplätze) für das Publikum sperren. Der Betrieb eines Take-Aways ist im Kanton Bern ohne Bewilligung möglich, sofern kein Alkohol ausgeschenkt wird. Gastgewerbebetriebe mit Bewilligung zum Alkoholausschank dürfen gemäss Entscheid der Geschäftsleitung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter zusätzlich zum Take-Away auch Alkohol über die Gasse verkaufen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen der Gemeinden online
Die Behörden im Kanton Bern setzen die Vorgaben des Bundes zur Bekämpfung des Coronavirus strikt um. Für die Gemeinden ergeben sich dadurch diverse Fragen, deren Antworten in einem Informationsschreiben öffnet in einem neuen Fenster. zu finden sind.

Fahrzeug- und Schiffsprüfungen werden eingeschränkt
Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (SVSA) hat trotz der bereits ab Dienstag geltenden generellen Schalterschliessung noch alle Fahrzeug- und Schiffsprüfungen durchgeführt. Ab sofort werden auch die periodischen Fahrzeug- und Schiffsprüfungen, für welche die Betroffenen ein Aufgebot erhalten haben, eingestellt. Die Halterinnen und Halter von Fahrzeugen und Schiffen werden zu einem späteren Zeitpunkt neu zur Prüfung aufgeboten.

Diese Regelung gilt nicht

  • für Prüfungen aufgrund einer polizeilichen Beanstandung
  • einer melde- und prüfpflichtigen Änderung
  • für Fahrzeuge, die bereits beanstandet sind
  • für Fahrzeuge zum berufsmässigen Personentransport
  • Gesellschaftswagen

Fahrzeuge zum Transport gefährlicher Güter, wofür eine jährliche Nachprüfung erforderlich ist. Obligatorische Nachkontrollen und freiwillige Fahrzeugprüfungen werden weiterhin durchgeführt. Dies gilt auch für schwere Motorwagen, die im internationalen Güterverkehr zum Einsatz kommen. Die Theorieprüfungen sowie die praktischen Fahrzeug- und Schiffsprüfungen bleiben eingestellt. Betroffene Kundinnen und Kunden finden die notwendigen Informationen auf der Webseite des Amtes www.be.ch/svsa.