Aargau

Coronavirus - Umsetzung des Verbots von Veranstaltungen im Kanton Aargau

(Bildquelle: TickerMedia)

Organisatoren von Veranstaltungen mit 150 bis 999 Teilnehmenden müssen Durchführung mit Kanton absprechen

Das ab heute Freitag, 28. Februar 2020, wegen des Coronavirus vom Bundesrat erlassene Verbot von Veranstaltungen mit über 1'000 Teilnehmenden wird im Kanton Aargau vom Kantonsärztlichen Dienst (KAD) umgesetzt. Die Durchführung von Veranstaltungen und Zusammenkünften mit 150 bis 999 Teilnehmenden ist im Aargau ab sofort bewilligungspflichtig. Veranstalterinnen und Veranstalter können auf der Webseite unter www.ag.ch/coronavirus ein Antragsformular ausfüllen. Die Bewilligungsanträge werden vom KAD rasch behandelt. Diese kantonale Regelung gilt wie die Verordnung des Bundes vorläufig bis zum 15. März 2020.

Der Bundesrat hat heute zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus ein bis mindestens Mitte März 2020 geltendes Verbot für Veranstaltungen mit über 1'000 Teilnehmenden erlassen. Für die Umsetzung und Durchsetzung der Verordnung sind die Kantone zuständig, im Kanton Aargau der Kantonsärztliche Dienst (KAD) des Departements Gesundheit und Soziales (DGS).

Die Kantone sind angehalten, die Einhaltung des Verbotes zu überwachen und zu kontrollieren.

Veranstaltungen im Kanton Aargau mit 150 bis 999 Teilnehmenden ab sofort bewilligungspflichtig

Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht.

Im Kanton Aargau hat der Vorsteher des DGS, gestützt auf die kantonale Verordnung über den Vollzug der eidgenössischen Epidemiengesetzgebung (VV EpiG), die nachfolgende Regelung beschlossen:

  • Die Organisatoren von öffentlichen und privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften mit unter 150 Teilnehmenden nehmen eigenständig eine Risikobeurteilung vor und entscheiden selber über Durchführung oder Absage. Der KAD steht für Fragen und Beratungen zur Verfügung. Weitere Informationen sind im Merkblatt auf der kantonale Webseite www.ag.ch/coronavirus zu finden. Kontaktadresse: coronavirus@ag.ch.
  • Öffentliche und private Veranstaltungen und Zusammenkünfte mit 150 bis 999 Teilnehmenden im Kanton Aargau sind ab sofort bewilligungspflichtig. Die Veranstalter stellen dem KAD ein Gesuch, das zeitnahe behandelt und entschieden wird. Für Gesuche kann auf der kantonalen Webseite www.ag.ch/coronavirus ein Formular ausgefüllt werden. Die Anträge sind über die Kontaktadresse coronavirus@ag.ch einzureichen. Der KAD steht für Fragen und Beratungen zur Verfügung.

Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung

Umfassende Informationen zum neuartigen Coronavirus SARS-Co-V2 sind auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zu finden: www.bag.admin.ch/neues-coronavirus(öffnet in einem neuen Fenster)

Hier die wichtigsten Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung:

  • Häufiges Händewaschen mit Wasser und Seife oder einem Desinfektionsmittel;
  • Husten und Niesen in Wegwerf-Papiertaschentücher oder in die Armbeuge;
  • Kontakt zu Personen meiden mit Husten- und Schnupfen-Symptomen;
  • Zuhause bleiben, wenn man selber unter Husten, Atemwegbeschwerden und Fieber leidet.

Das Bundesamt für Gesundheit hat eine Informationskampagne lanciert, um diese Verhaltensempfehlungen der Bevölkerung noch besser bekannt zu machen.

Mailadresse für Fragen betreffend den Kanton Aargau

Damit Anfragen zur Durchführung von Veranstaltungen zeitnah beantwortet werden können, sind alle Anfragen und Anträge an die dafür eingerichtete Mailadresse zu richten: coronavirus@ag.ch

Informationen zum Coronavirus SARS-CoV2, die den Kanton Aargau betreffen, sind auf der kantonalen Webseite www.ag.ch/coronavirus zu finden.

Für Fragen rund um das Coronavirus, die den Kanton Aargau betreffen, wurde für die Bevölkerung eine Mailadresse eingerichtet: coronavirus@ag.ch