Die Gelder aus dem Wirtschaftsförderungsfonds können Unternehmen und Selbständigerwerbende - ergänzend zu den Massnahmen des Bundes - unterstützen. Es sind «Härtefälle» zu erwarten, denen mit den zurzeit verfügbaren Massnahmen nicht oder nur ungenügend geholfen ist. Für solche Fälle können kantonale Mittel aus dem Wirtschaftsförderungsfonds eingesetzt werden. Beiträge aus dem Wirtschaftsförderungsfonds erhalten nur Urner Unternehmen. Sie müssen einen Zusammenhang mit der Coronakrise haben und es muss begründet werden, warum die Unterstützungsmöglichkeiten über die Hilfsmassnahmen des Bunds und des Kantons sowie der Banken ungenügend bzw. nicht ausreichend sind. Interessierte Unternehmen müssen eigene Kostensenkungsmassnahmen nachweisen und die nachgesuchten Mittel dürfen nicht für Investitionen verwendet werden.
Der Regierungsrat hat eine Task Force Wirtschaft eingesetzt. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
- Urban Camenzind, Volkswirtschaftsdirektor (Vorsitz)
- Isidor Baumann, Wassen
- Markus Züst, Altdorf
- Angela Dillier, Schattdorf
- Beat Marty, Altdorf
- Urs Traxel, Erstfeld
- Christian Raab, Volkswirtschaftsdirektion (Sekretariat)
Der Task Force Wirtschaft obliegen folgende Aufgaben:
- Detaillierung der Kriterien für die Beitragsberechtigung;
- Festlegung der Kriterien für Art und Höhe der Beiträge;
- Abschliessende Beurteilung der Gesuche;
- Festlegung von finanziellen Leistungen pro Gesuch und Empfehlung an den Regierungsrat;
- Verfassen eines Abschlussberichts.
Anliegen für eine Unterstützung aus Mitteln des Wirtschaftsförderungsfonds können bei der Kontaktstelle Wirtschaft per E-mail (wirtschaft@ur.ch) oder per Telefon (041 875 24 01) platziert werden.