Cybercrime explodiert – Bundesrat sieht Handlungsbedarf

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(Symbolbild) (Bildquelle: Kantonspolizei )

Die digitale Kriminalität hat sich in der Schweiz seit 2020 mehr als verdoppelt. Ein neuer Bundesratsbericht zeigt: Die rechtlichen Grundlagen zur Bekämpfung betrügerischer Webseiten funktionieren, werden aber zu wenig konsequent genutzt.

Betrügerische Webseiten wie Fake-Shops und unseriöse Investitionsplattformen stellen eine wachsende Bedrohung dar. Aus der polizeilichen Kriminalstatistik geht hervor, dass sich die Anzahl der erfassten Straftaten im digitalen Bereich seit 2020 von 24'389 auf 59'034 mehr als verdoppelt hat. Allein 2024 wurden 890 Fälle von Internetbetrug mittels betrügerischer Webseiten polizeilich registriert – bei einer Aufklärungsquote von nur 20,9 Prozent.

In Erfüllung des Postulats 22.3457 von Nationalrat Stefan Müller-Altermatt hat der Bundesrat die Koordination zwischen dem Bundesamt für Cybersicherheit (BACS), den Polizeibehörden und den Registerbetreiberinnen für .ch- und .swiss-Domains geprüft. Der Bericht zeigt: Die bestehenden rechtlichen Grundlagen der Verordnung über Internet-Domains (VID) ermöglichen ein wirksames Vorgehen. Bei konsequenter Anwendung liegt die Erfolgsquote bei Blockierungen von betrügerischen Websites regelmässig über 95 Prozent.

Anwendungspraxis zeigt Verbesserungsbedarf

Die Auswertung der Fallzahlen von 2017 bis 2024 offenbart jedoch erhebliche Schwankungen: Die Anzahl der Blockierungsanträge variierte zwischen 20 und 1'492 pro Jahr. Diese Zahlen zeigen, dass die verfügbaren Instrumente nicht systematisch genug genutzt werden und stark von einzelnen behördlichen Projekten abhängen. Der Bundesrat sieht deshalb Verbesserungsbedarf auf operativer Ebene: Melde- und Reaktionsprozesse zwischen den Akteuren sollen standardisiert, technische Automatisierungen gefördert und kantonale Ansprechstrukturen vereinheitlicht werden.

Die Prüfung hat keinen unmittelbaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf ergeben. Die heutigen Kompetenzen des BACS als nationale Anlaufstelle für Cyberbedrohungen sind ausreichend. Vielmehr gilt es, die bestehende Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Registerbetreibern zu konsolidieren und den Informationsfluss zu verbessern. Der Bundesrat wird die Koordination gezielt stärken und die Ergebnisse in die Weiterentwicklung der Nationalen Cyberstrategie (NCS) einfliessen lassen.

Erweiterung bei neuen Betrugsphänomenen geplant

Die geltenden Blockierungsmöglichkeiten beschränken sich auf Phishing und Malware-Verbreitung. Betrügerische Webshops und Investitionsplattformen fallen nur teilweise darunter. Im Rahmen der geplanten Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) wird geprüft, ob zusätzliche Kompetenzen zur Bekämpfung dieser neuen Betrugsphänomene erforderlich sind. Dies würde den Anliegen der Motion 24.4393 von Nationalrat Michael Götte Rechnung tragen, für die der Bundesrat die Annahme beantragt hat.

Ein erheblicher Teil betrügerischer Webseiten wird im Ausland registriert und betrieben. Die wirksame Bekämpfung erfordert deshalb eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit – sowohl im Cybersicherheitsbereich über internationale Cybersicherheitsstellen als auch in der Strafverfolgung über Europol und Interpol.

Quelle der Nachricht: BACS