Der Verein al Huda hatte im Juni 2013 beim Volksschulamt des Kantons Zürich ein Gesuch um Führung einer Privatschule mit Kindergartenstufe eingereicht. Nach Abweisung des Gesuchs erhob der Verein 2015 Strafanzeige gegen eine unbekannte, beim Volksschulamt tätige Person wegen Verleumdung und Amtsmissbrauch. Der Verein begründete dies damit, dass das seinem Gesuch beigelegte Bildungskonzept "Islamischer Kindergarten al Huda" mit Bemerkungen wie "Pädophilie" und "Schizo" versehen worden sei. Das Obergericht des Kantons Zürich beschloss im vergangenen Juli, die Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Unbekannt nicht zu erteilen.
Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Vereins al Huda ab. Für die Ermächtigung zur Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen Beamte wegen im Amt begangener Vergehen oder Verbrechen darf vorausgesetzt werden, dass genügende Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung vorliegen. Es ist zwar verständlich, dass dem Verein die unsachlichen und deplatzierten Bemerkungen missfallen und er eine unabhängige Würdigung seines Gesuchs in Frage stellt. Es bestehen aber keine ausreichenden Hinweise für ein strafbares Verhalten des unbekannten Urhebers. Ein Ehrverletzungsdelikt kann nur vorliegen, wenn sich die Äusserung vorsätzlich gegen eine bestimmte oder bestimmbare Person richtet. Aus dem Gesamtzusammenhang lässt sich aus den Vermerken weder ein Bezug zu den Mitgliedern oder Organen von al Huda, noch zu den Muslimen im Allgemeinen herstellen.
Die Bemerkung "Pädophilie" ist, wenn überhaupt, in Verbindung mit dem Lehrpersonal zu sehen, das noch nicht bezeichnet ist. Sie bezieht sich nicht auf eine bestimmte oder bestimmbare Person, deren Ruf dadurch geschädigt werden könnte. Vor allem aber erscheint die vom Obergericht vertretene Auffassung plausibel, dass das mit den Randbemerkungen versehene Exemplar des Bildungskonzepts bloss interne Verwendung finden sollte und der unbekannte Autor offensichtlich weder gewollt, noch in Kauf genommen hat, dass jemand von seinen unsachlichen Bemerkungen Kenntnis erhält. Schliesslich liegen auch keine minimalen Hinweise auf Amtsmissbrauch vor.
Deplatzierte Bemerkungen auf Gesuchsunterlagen: al Huda blitzt ab
Das Obergericht des Kantons Zürich hat zu Recht die Ermächtigung zurStrafverfolgung gegen eine unbekannte Person im Volksschulamt verwehrt, die auf Unterlagen zum Gesuch des Vereins al Huda für einen islamischen Kindergarten deplatzierte Bemerkungen angebracht hat. Das Bundesgericht weist die...