Der italienische Aussenminister hat diese Nachricht in einer Medienmitteilung heute Nachmittag bestätigt. Bundesrat Alain Berset hat die Situation in den letzten Stunden auch mit dem Präsidenten des Tessiner Staatsrates Christian Vitta erörtert, um die Folgen der Entwicklung der Epidemie in Italien für den Kanton Tessin und die Schweiz zu klären.
Alle Erwerbstätigen können sich weiterhin fortbewegen, um ihrer Berufstätigkeit nachzugehen, und das sowohl zwischen den italienischen Regionen wie auch zwischen der Schweiz und Italien. Der Fortbestand des Tessiner Gesundheitssystems sollte damit gesichert sein. Die Grenzgänger müssen aber über ein Dokument verfügen wie den Ausländerausweis G, das ihre Berufstätigkeit beweist. Die Schweizer Arbeitgeber werden ausdrücklich eingeladen, ihre Angestellten über diese Anordnungen zu informieren. Für alle anderen Aktivitäten wurden von den italienischen Behörden strenge Einschränkungen erlassen. So wird von Schweizern und in der Schweiz niedergelassenen Personen verlangt, dass sie sich nicht in die betroffenen Regionen begeben. Die Grenze bleibt auch offen für den Warenverkehr.
Die italienischen Behörden werden Kontrollen durchführen, damit die Entscheidungen der italienischen Regierung eingehalten werden. So haben die italienischen Behörden am Rande der Sicherheitszone ein Monitoringsystem eingerichtet, auch an der Nordgrenze, um zu überprüfen, dass nur erlaubte Fahrten stattfinden. Auch die Schweiz wird ein Monitoringsystem einrichten, dessen Modalitäten in den nächsten Stunden definiert werden.
Diese Massnahmen wurden in den Telefongesprächen zwischen Bundesrat Ignazio Cassis und seinem italienischen Kollegen Luigi di Maio erörtert. Die gute Zusammenarbeit zwischen den Bundesbehörden der Schweiz und Italiens sowie der Behörden des Kantons Tessin haben es erlaubt, schnell auf die Herausforderungen der Situation zu antworten, die sich durch die Fortentwicklung der Epidemie auf italienischem Boden ergaben.