Die neuen Letzigrund-Mietverträge sind ausgehandelt

(Bildquelle: infoticker)

Neue Mietverträge für das Stadion Letzigrund zwischen Stadt Zürich sowie FC Zürich und Grasshopper Club Zürich

Der FC Zürich und der Grasshopper Club Zürich kündigten die bestehenden Mietverträge für das Stadion Letzigrund auf das Ende der Fussballsaison 2014/2015. Sie wünschten vor allem ein stärker erfolgsorientiertes Mietzinsmodell. Zudem erklärten sie sich bereit, die Verantwortung für die Sicherheit im Stadion während ihrer Spiele zu übernehmen. Das Schul- und Sportdepartement (Sportamt) und die Fussballclubs handelten in der Folge neue Verträge aus, die vom Stadtrat genehmigt wurden. Die Verträge treten auf Beginn der Fussballsaison 2015/2016 in Kraft.

Stärker erfolgsorientiertes Mietzinsmodell


Im Rahmen der Vertragsverhandlungen erarbeiteten das Sportamt und die Fussballclubs gemeinsam ein neues Mietzinsmodell. Es berücksichtigt im Gegensatz zum alten Modell stärker den sportlichen Erfolg und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von FCZ und GC. Dies erfolgt durch einen tieferen Fix-Mietzins und erfolgsabhängige Mietzins-Zuschläge für die nationale Meisterschaft sowie höhere Mietzins-Pauschalen für Spiele der Champions- und Europa League.

Ein Vergleich der Mietzinseinnahmen der sechs Fussballsaisons von 2008/2009 bis 2013/2014 zeigt, dass die Stadt Zürich mit dem neuen Modell rund 3 Prozent mehr eingenommen hätte. Die Einnahmen können wegen des stärker erfolgsorientierten Ansatzes künftig von Jahr zu Jahr stärker variieren.

Klubs neu für Sicherheit im Stadion zuständig

Die neuen Mietverträge halten fest, dass FCZ und GC bei ihren jeweiligen Heimspielen für die Gewährleistung der Sicherheit im Stadion Letzigrund verantwortlich sind. Das war bisher Aufgabe des Sportamtes. Die Kosten für die Sicherheitsmassnahmen wurden jedoch schon in der Vergangenheit von den Clubs getragen, dies bleibt auch weiterhin so.

FCZ und GC sind als Veranstalter der Spiele gegenüber den nationalen und internationalen Fussballverbänden und -ligen für die Sicherheit im Stadion zuständig. Diesem Umstand wird nun in den neuen Mietverträgen Rechnung getragen. Die neue Regelung entspricht auch dem Vorgehen bei anderen Grossveranstaltungen, zum Beispiel Open-Air-Konzerte, im Stadion Letzigrund.
Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wurde diskutiert, wie die Gewährleistung der Sicherheit im Stadion Letzigrund am besten organisiert werden kann. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern von FCZ, GC, Sportamt und Stadtpolizei empfahl, die Zuständigkeit für die jeweiligen Heimspiele an FCZ und GC zu überertragen. Das Sportamt wird weiterhin unterstützend tätig bleiben. Für die Gewährleistung der Sicherheit ausserhalb des Stadions, auf öffentlichem Grund, ist wie bisher die Stadtpolizei zuständig.

"Den aktuellen Kredit ablösen und von besseren Konditionen profitieren? Dann klicken Sie jetzt hier weiter..."