Die Sozialinspektion nahm insgesamt 150 Fälle unter die Lupe

(Bildquelle: infoticker)

Sozialinspektoren gingen letztes Jahr bei insgesamt 150 Sozialhilfefällen dem Verdacht auf missbräuchlichen Bezug nach. Das sind rund 0,5 Prozent aller unterstützten Fälle im Kanton Bern. Bei mehr als der Hälfte der 85 abgeschlossenen Fälle konnte der Verdacht erhärtet oder teilweise erhärtet...

Sozialinspektoren gingen letztes Jahr bei insgesamt 150 Sozialhilfefällen dem Verdacht auf missbräuchlichen Bezug nach. Das sind rund 0,5 Prozent aller unterstützten Fälle im Kanton Bern. Bei mehr als der Hälfte der 85 abgeschlossenen Fälle konnte der Verdacht erhärtet oder teilweise erhärtet werden. Die Erhebung 2014 zeigt, dass die Sozialinspektion ein geeignetes Instrument ist, um Missbräuche aufzudecken.

Seit dem 1. Januar 2012 kennt der Kanton Bern die Sozialinspektion als zusätzliches Instrument zur Bekämpfung von missbräuchlichem Sozialhilfebezug. Bei Verdacht auf Missbrauch können die Sozialdienste eine Sozialinspektorin oder einen Sozialinspektor mit der Abklärung des Falls beauftragen. 40 Prozent der 68 bernischen Sozialdienste haben letztes Jahr diese Möglichkeit genutzt. Sie liessen total 150 Fälle abklären. 85 der 150 Fälle, bei denen 141 Verdachtsmomente untersucht wurden, konnten abgeschlossen werden. Bei mehr als der Hälfte konnte der Verdacht erhärtet oder teilweise erhärtet werden. Fazit dieses Ergebnisses: Die Sozialinspektion ist eine effektive Unterstützung für die Sozialdienste und ein geeignetes Instrument, um Missbrauch aufzudecken. Das kantonale Sozialamt geht davon aus, dass die Sozialinspektion auch präventiv wirkt. Die Sozialhilfebeziehenden werden bei der Antragsstellung über das Vorgehen bei Verdacht auf Missbrauch informiert.

Falsch deklariertes Einkommen als Hauptverdacht


Der Verdacht auf falsch deklariertes Einkommen war der häufigste Grund, der die Sozialdienste bewog, die Inspektion einzuleiten. Falsche Angaben über die Wohnsituation oder nicht korrekt deklariertes Vermögen waren unter anderen weitere mögliche Verdachtsmomente. Als Beweismittel dienten den Inspektorinnen und Inspektoren beispielsweise Kontoauszüge, Arbeitsverträge, Hausbesuche, Internetrecherchen oder auch verdeckte Ermittlung. Die Sozialdienste forderten bei Personen, denen ein missbräuchlicher Bezug nachgewiesen werden konnte, eine Rückerstattung der Sozialhilfe. Gegen einen Viertel reichten sie Strafanzeige ein. Die Kürzung oder Einstellung waren weitere Massnahmen. Ein Viertel der betroffenen Personen wechselte anschliessend den Wohnort und rund ein Drittel zog das Gesuch um Sozialhilfe zurück.

Sechsmal höherer rückerstattungspflichtiger Beitrag


Bei den abgeschlossenen Fällen mit unrechtmässigem Sozialhilfebezug konnte in 21 Fällen die rückerstattungspflichte Summe beziffert werden. Sie betrug insgesamt knapp 600‘500 Franken. Der Vergleich zum Vorjahr: Bei einer Verdoppelung der Fälle ist der rückerstattungspflichtige Betrag sechsmal höher. Die Kosten für die Inspektion beliefen sich auf knapp 650‘000 Franken. Für die Inspektionen hat die Mehrheit der Sozialdienste den Verein Sozialinspektion beauftragt. Einige Sozialdienste haben den Auftrag an eine private Inspektionsfirma vergeben