Kantone

Erhöhte Wald- und Flurbrand-Gefahr im Kanton Uri

(Bildquelle: infoticker)

Durch die aktuelle Trockenheit und die hohen Temperaturen ist die Waldbrandgefahr im ganzen Kanton Uri angestiegen.

Nach Lagebeurteilung der Fachstellen Amt für Forst und Jagd sowie der Abteilung Feuerwehrinspektorat ist die Waldbrandgefahr gross im ganzen Kantonsgebiet Uri (Stufe 4 von 5). Die Sicherheitsdirektion Uri verfügt, gestützt auf Artikel 15 Absatz 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 1996 über den Feuerschutz (FSG, RB 30.3111) folgendes:

  • Es ist verboten im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Dies gilt auchfür eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills.
  • Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss zwingend ein Abstand von min- destens 200 Meter zum Wald und Waldrändern eingehalten werden.
  • Es ist verboten brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzerwegzuwerfen.


Bei einer Entspannung der Gefahrenlage wird die Sicherheitsdirektion das Verbot ausser Kraft setzen und über die Aufhebung orientieren.