Ericsson hat in Deutschland, dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden gegen Apple Patentverletzungsklagen eingereicht. Zuvor hatte der schwedische Konzern ergebnislos angeboten, ein Schiedsgericht einzuschalten, um zu einer für beide Seiten vorteilhaften Übereinkunft über die weltweite Nutzung seiner standardessentiellen Patente zu gelangen. Dieses Angebot ist abgelaufen.
Kasim Alfalahi, Chief Intellectual Property Officer bei Ericsson, erkärt: "Apple profitiert nach wie vor von Ericssons Technologie, ohne aktuell im Besitz einer gültigen Lizenz für ihre Nutzung zu sein. Unsere Technologie steckt in einer ganzen Reihe von Funktionalitäten und Leistungsmerkmalen heutiger Kommunikations-Endgeräte. Wir sind davon überzeugt, dass uns die in Deutschland, dem Vereinigten Königreich und den Niederlanden angerufenen Gerichte in fairen Verfahren zu unserem Recht verhelfen werden."
Die kürzlich eingereichten Klagen umfassen sowohl die 2G/GSM- und 4G/LTE- Standards als auch sogenannte implementierungsrelevante Schutzrechte, die etwa das Design von Halbleiterkomponenten und drahtlose nicht-zellulare Kommunikations-Technologien betreffen.
Ericsson hatte zuvor über zwei Jahre hinweg vergeblich versucht, in Verhandlungen mit Apple zu einer globalen Übereinkunft über die faire, angemessene und nicht diskriminierende (FRAND) Nutzung seiner Patente zu kommen. Die beiden Parteien waren jedoch zu keiner gütlichen Einigung gelangt. Ericssons Klage vor verschiedenen nationalen Gerichten in Europa ist ein weiterer Versuch, die eigenen Investitionen in Forschung und Entwicklung zu schützen und zu stärken.
Ericsson hält an seiner Zusage fest, standardessentielle Patente nach FRAND-Konditionen zu lizenzieren, um für alle Firmen gleiche Marktbedingungen sowie niedrige Einstiegshürden zu schaffen und somit den Wettbewerb und Innovationen anzukurbeln. Das FRAND-Prinzip sorgt dafür, dass weltweit alle Verbraucher durch entsprechend lizenzierte Technik dank gemeinsamer Standards freien Zugang zu den entsprechendenTechnologien haben. So wird die Interoperabilität verschiedenster Endgeräte in hoher Qualität über unterschiedliche Netze hinweg global gewährleistet.
Wichtiger Faktor: FRAND-Prinzip
Das FRAND-Prinzip hat wesentlich dazu beigetragen, dass es heute bereits rund 7,5 Milliarden Mobilfunk-Anschlüsse weltweit gibt. Smartphones sind das meist verkaufte elektronische Verbrauchsgut, weil ihre Besitzer sie überall auf der Welt dank einheitlicher gemeinsamer Standards benutzen und miteinander kommunizieren können. Die Verbraucher profitieren dabei von standardisierten Innovationen wie 4G/LTE als Grundlage für viele mobile Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze weltweit, die es Verbrauchern erst erlauben – weitgehend unabhängig davon, wo sie sich aufhalten - Photos und Videos zu verschicken, Video-Chats zu führen, ihr Lieblings-Fernsehprogramm zu schauen oder auch - in entlegenen Gegenden etwa - ärztlichen Rat einzuholen. Unter FRAND-Konditionen werden Inhaber essentieller Patente wie Ericsson proportional zu ihrem technologischen Beitrag an den jeweiligen Kommunikationsstandards vergütet.
Ericsson besitzt eines der stärksten Portfolios an Schutzrechten mit über 37'000 erteilten Patenten weltweit. Bislang hat Ericsson über 100 Patentlizenzen mit fast allen grösseren weltweiten Anbietern von Endgeräten und Netztechnik abgeschlossen.
Ericsson reicht gegen Apple auch in D, GB und NL Patentverletzungsklagen ein
Ericsson versucht seit zwei Jahren ergebnislos, einen Patentlizenzvertrag mit Apple zu fairen, angemessen und nicht diskriminierenden Konditionen (FRAND) abzuschliessen.