Das Baurekursgericht bestätigt den im Mai 2013 erteilten Bauentscheid für die Erweiterung des Kunsthauses Zürich und weist den Rekurs der Luzerner Stiftung Archicultura vollumfänglich ab. Die Kunsthaus-Erweiterung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen. Der Mehraufwand durch den Rekurs wird sich...
Das Baurekursgericht bestätigt den im Mai 2013 erteilten Bauentscheid für die Erweiterung des Kunsthauses Zürich und weist den Rekurs der Luzerner Stiftung Archicultura vollumfänglich ab. Die Kunsthaus-Erweiterung erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen. Der Mehraufwand durch den Rekurs wird sich auf gegen zwei Millionen Franken belaufen.