Am Dienstag wurde der Kantonspolizei Schwyz gemeldet, dass im Zürichsee rund 50 Meter nordöstlich des Steinbruchs in Nuolen etwa 100 Meter vom Ufer entfernt eine nicht erlaubte Angelschnur ausgelegt worden sei. Die Kantonspolizei Schwyz rückte zusammen mit dem Fischereiaufseher an die Örtlichkeit...
Am Dienstag wurde der Kantonspolizei Schwyz gemeldet, dass im Zürichsee rund 50 Meter nordöstlich des Steinbruchs in Nuolen etwa 100 Meter vom Ufer entfernt eine nicht erlaubte Angelschnur ausgelegt worden sei. Die Kantonspolizei Schwyz rückte zusammen mit dem Fischereiaufseher an die Örtlichkeit aus und stellte eine Grund-Angelschnur fest.
An den 40 befestigten Angelhaken hatten zehn Fische angebissen. Sechs waren bereits qualvoll verendet, vier konnten von den Haken genommen und in die Freiheit entlassen werden.
Zurzeit bestehen keine Hinweise auf die unbekannte Täterschaft. Die Grund-Angelschnur wurde im Zeitraum zwischen dem 15. und 20. Januar 2015 ausgelegt. Personen, die Angaben zur mutmasslichen Täterschaft machen können, sind gebeten, sich unter Telefon 041 819 29 29 zu melden.
An den 40 befestigten Angelhaken hatten zehn Fische angebissen. Sechs waren bereits qualvoll verendet, vier konnten von den Haken genommen und in die Freiheit entlassen werden.
Zurzeit bestehen keine Hinweise auf die unbekannte Täterschaft. Die Grund-Angelschnur wurde im Zeitraum zwischen dem 15. und 20. Januar 2015 ausgelegt. Personen, die Angaben zur mutmasslichen Täterschaft machen können, sind gebeten, sich unter Telefon 041 819 29 29 zu melden.