Fortschritte im Kampf gegen häusliche Gewalt

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(Symbolbild) (Bildquelle: Adobe Stock - fizkes)

Am 27. April 2026 zogen Bund und Kantone in Bern Bilanz zur Roadmap gegen häusliche und sexuelle Gewalt.

Die Roadmap gegen häusliche und sexuelle Gewalt hat sich bewährt. Zu diesem Schlus kommen Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Kantonen am 27. April 2026 an einer gemeinsamen Veranstaltung in Bern. Bei der Bekämpfung von Gewalt innerhalb der Familie und namentlich gegen Frauen wurden wichtige Fortschritte erzielt. Die politischen Akteurinnen und Akteure haben aber gleichzeitig festgehalten, dass es unbedingt weitere Instrumente braucht. Diese sind bereits in Arbeit.

Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Kantonen und der Zivilgesellschaft haben einen strategischen Dialog lanciert, um verstärkt und koordiniert gegen häusliche Gewalt vorzugehen. Die Ergebnisse dieses Dialogs sind in Form von zehn Handlungsfeldern in die Roadmap vom 30. April 2021 eingeflossen. Im Jahr 2023 haben die beteiligten Akteure die Roadmap um den Fokus der Bekämpfung der sexuellen Gewalt ergänzt.

Am 27. April 2026 haben Vertreterinnen und Vertreter des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) sowie der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SODK) in Bern Bilanz gezogen und einen entsprechenden Bericht veröffentlicht.

Bund und Kantone haben gemeinsam Fortschritte erzielt

Der Bericht zeigt, dass sich das gemeinsame Engagement von Bund und Kantonen im Rahmen der Roadmap bewährt hat. Mit verschiedenen Massnahmen auf Bundes- und Kantonsebene konnten sie wichtige Fortschritte im Sinne der Roadmap erreichen.

Die zentrale Opferhilfenummer 142 ist ein wichtiger Pfeiler bei der Bekämpfung von häuslicher und sexueller Gewalt. Die Kantone nehmen diese am 1. Mai 2026 in Betrieb. Opfer oder Angehörige sollen über diese neue Kurznummer schnell und unkompliziert einen Zugang zu verschiedenen Unterstützungsleistungen erhalten.

Ausserdem haben die Kantone einheitliche Qualitätsstandards für das Bedrohungsmanagement festgelegt, die von allen politischen Akteuren begrüsst werden. Das Bedrohungsmanagement trägt dazu bei, das potenzielle Gewaltrisiko einzelner Personen frühzeitig zu erkennen, einzuschätzen und ihm mit geeigneten Massnahmen zu begegnen.

Mit dem sog. Electronic Monitoring konnten beim Opferschutz wesentliche Fortschritte erzielt werden. Die kantonalen Pilotprojekte zeigen, dass die elektronische Überwachung einen wichtigen Beitrag zu einem besseren Opferschutz leistet. Dabei kommen je nach Situation unterschiedliche Arten der elektronischen Überwachung zum Einsatz. Um Electronic Monitoring künftig noch breiter einsetzen zu können, beabsichtigen die Kantone sich auf nationaler Ebene noch besser zu koordinieren.

Auch die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen im Bereich des Opferhilfegesetzes (OHG) tragen zu einem besseren Opferschutz bei. Der Bundesrat will, dass Gewaltopfer möglichst einfach Zugang zu einer Erstversorgung durch medizinisches Fachpersonal haben. Insbesondere soll die rechtsmedizinische Dokumentation dabei kostenlos erfolgen. Diese Dokumentation kann später als Beweismittel dienen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Opfer Anzeige erstattet und die Tatperson strafrechtlich verurteilt wird. Ausserdem sollen die Kantone das Angebot an Notunterkünften für Opfer und Angehörige verbessern.

Nationale Strategie, Präventionskampagne und neue Rechtsgrundlagen

Die Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Kantonen sind sich einig: Der Bund und die Kantone sowie alle anderen beteiligten Akteurinnen und Akteure müssen die Bekämpfung von häuslicher und sexueller Gewalt weiterführen und verstärken. Deshalb haben Bund und Kantone im Rahmen der Würdigung der Roadmap ihr gemeinsames Engagement erneut bekräftigt.

Das Parlament diskutiert derzeit, ob die Schweiz ein nationales Gewaltschutzgesetz braucht. Dies mit dem Ziel, einheitliche Regeln für Prävention und Opferschutz zu schaffen. Der Ständerat hat entsprechende Vorstösse bereits angenommen. Auch der Bundesrat begrüsst das Anliegen.

Die Zunahme von häuslicher Gewalt und Femiziden erfordert jedoch weitere Massnahmen, die so schnell wie möglich greifen. Deshalb wird das EJPD dem Bundesrat voraussichtlich Anfang 2027 eine Gesetzesvorlage mit Massnahmen vorschlagen, um den Schutz vor häuslicher Gewalt im Zivil- und Zivilverfahrensrecht zu verbessern. Zum einen sollen häusliche Gewalt und Gewalt in der elterlichen Paarbeziehung noch besser berücksichtigt werden, gerade auch in familienrechtlichen Verfahren. Die Behörden sollen das Risiko für Gewalt innerhalb der Familie sorgfältiger prüfen und bei ihren Entscheidungen berücksichtigen müssen, insbesondere bei der Zuteilung der Obhut und der elterlichen Sorge über ein Kind. Zum anderen soll der Schutz von Gewaltopfern in Zivilverfahren analog zu Strafverfahren generell verbessert werden, so dass zum Beispiel Konfrontationen mit Tatpersonen möglichst vermieden werden. Zudem plant das EJPD eine Revision des Waffenrechts. Vorgesehen sind Anpassungen, um den Schutz vor häuslicher Gewalt zu stärken.

Auch die möglichst frühe Prävention soll ausgebaut werden: Das Parlament hat eine Verstärkung der im November 2025 lancierten Präventionskampagne des EDI «Gleichstellung verhindert Gewalt» beschlossen. Ab Juni wird der Fokus auf die neue Opferhilfenummer 142 gelegt.

Darüber hinaus haben das EJPD und das EDI gemeinsam mit den Kantonen, Gemeinden und der Zivilgesellschaft beschlossen, ihre Kräfte zu bündeln und dazu bereits Arbeiten an einer neuen nationalen Strategie zur Bekämpfung von häuslicher, sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt lanciert. Diese wird voraussichtlich im Frühling 2027 verabschiedet.

Quelle der Nachricht: EJPD