Hauswart-Mord von Rapperswil - Neues psychiatrisches Gutachten gefordert

Das Bundesgericht bestätigt den vom Kantonsgericht St. Gallen gegen einen Mannverhängten Schuldspruch wegen Mordes. Das Kantonsgericht wird jedoch gestütztauf ein neues psychiatrisches Gutachten nochmals prüfen müssen, ob entgegenseinem ursprünglichen Entscheid beim Täter eine Verwahrung oder...

Der Betroffene hatte im März 2011 in Rapperswil einen Mann erschossen. Das Kantonsgericht St. Gallen sprach den Täter 2015 des Mordes schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Von einer Verwahrung oder einer anderen Massnahme sah es gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten ab.

Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Täters ab. Gestützt auf die belastenden Indizien durfte das Kantonsgericht zum Schluss kommen, dass der Betroffene das Opfer erschossen hat. Der Täter bringt nichts vor, das dieses Beweisergebnis in Frage stellen könnte. Was die rechtliche Würdigung der Tat betrifft, hat das Kantonsgericht die zielgerichtete und aus nichtigem Anlass erfolgte Tötung zu Recht als besonders skrupellos und damit als Mord eingestuft. Das Strafmass wurde nicht angefochten.

Beschwerde gutgeheissen

Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen heisst das Bundesgericht insoweit gut, als das Kantonsgericht ein neues psychiatrisches Gutachten einholen und nochmals über die Frage einer allfälligen Verwahrung oder einer anderen Massnahme entscheiden muss.

Das ursprüngliche Gutachten bildet wegen formellen und inhaltlichen Mängeln keine rechtsgenügende Entscheidgrundlage, um von einer Massnahme oder gegebenenfalls einer Verwahrung abzusehen bzw. eine solche anzuordnen. Unter anderem kann dem Gutachten keine ausreichend klare Prognose zur Rückfallgefahr des Täters entnommen werden.