An den Gesamterneuerungswahlen in Heiden vom 12. April wurde der in Wil SG wohnhafte Gallus Pfister in den Gemeinderat und als Gemeindepräsident gewählt. Dagegen erhob ein Stimmberechtigter Stimmrechtsbeschwerde. Er machte geltend, der gewählte Gallus Pfister habe keinen Wohnsitz in Heiden und sei daher nicht wählbar gewesen. Mit seiner Stimmrechtsbeschwerde verlangt er die Ungültigerklärung und erneute Durchführung der Gemeinderats- und Gemeindepräsidiumswahlen.
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden heisst die Stimmrechtsbeschwerde teilweise gut. Gallus Pfister war nicht wählbar. Die für ihn abgegebenen Stimmen sind ungültig. Die Gemeinde Heiden darf die für Gallus Pfister abgegebenen Stimmen in den beiden Wahlen deshalb nicht berücksichtigen. Weil zudem zwei Kandidaten die Nichtannahme ihrer Wahl erklärt haben, muss die Gemeinde für die entsprechenden Sitze im Gemeinderat und für die Besetzung des Gemeindepräsidiums erneut einen 1. Wahlgang durchführen.
Als Voraussetzung für die Wählbarkeit in eine politische Behörde in Appenzell Ausserrhoden wird nach kantonalem Recht Wohnsitz im Kanton bzw. in der Gemeinde verlangt. Der am 12. April als Gemeinderat und Gemeindepräsident von Heiden gewählte Gallus Pfister erfüllte diese Voraussetzungen im Zeitpunkt der Wahl nicht.
Heiden: Stimmrechtsbeschwerde teilweise gutgeheissen
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden heisst eine Stimmrechtsbeschwerde bezüglich der Gesamterneuerungswahlen in den Gemeinderat und in das Gemeindepräsidium von Heiden teilweise gut. Ein Stimmberechtigter bemängelte, dass der als Gemeinderat und Gemeindepräsident gewählte Gallus Pfister...