Basel-Stadt

Hochansteckende Taubenpest im Kanton Basel-Stadt

(Symbolbild)
(Symbolbild) (Bildquelle: betexion (CC0))

Bei Basler Stadttauben wurde die sogenannte „Taubenpest“ (Pigeon-Paramyxovirus PMV-1) nachgewiesen. Dabei handelt es sich um eine Krankheit, die bei Tauben hochansteckend ist und häufig zum Tod der Tiere führt. Die Erkrankung ist nicht heilbar und verläuft rasch. Beim Menschen können die Erreger eine Bindehautentzündung oder leichte Grippesymptome auslösen, jedoch keine weiteren gravierenden Symptome.

Mögliche Anzeichen der Erkrankung sind vermehrte Schreckhaftigkeit der Tauben, einseitige Lähmungen der Flügel und Beine bis hin zum Festliegen der betroffenen Vögel. Das Virus verbreitet sich von Taube zu Taube über Schnabelöffnung und Bindehaut, Augen- und Nasensekret sowie über infiziertes Futter und Trinkwasser oder mit Viren kontaminiertem Staub. Indirekt kann die Infektion mit dem Virus auch über kontaminierte Gegenstände, Insekten, Nagetiere oder den Menschen erfolgen. Das Virus kann auch auf Menschen übertragen werden. Die Erreger können eine Bindehautentzündung oder leichte Grippesymptome auslösen, ansonsten verursachen sie aber keine gravierenden Symptome. Kranke oder tote Tiere sollen von der Bevölkerung nicht berührt werden. Allgemeine Hygienemassnahmen, wie das gründliche Händewaschen mit Seife, sind nach einem direkten oder indirekten Kontakt umzusetzen.

Von Aufrufen auf Social Media-Kanälen zur Fütterung von Stadttauben wegen angeblicher Futterknappheit im Zuge des Coronavirus-Lockdowns wird aus seuchenpolizeilichen Gründen dringend abgeraten. Einerseits herrscht keine Futterknappheit im öffentlichen Raum. Andererseits stellt eine umschriebene Fütterungsstelle, welche Viren-tragende, aber noch symptomfreie Tauben anlockt, eine bedeutsame Ansteckungsquelle von nicht infizierten Tauben dar.

Haltern von Brieftauben wird empfohlen, ihre Brieftaubenbestände mittels einer Impfung (Totimpfstoff) zu schützen. Die Brieftauben-Halter sind gebeten, dafür ihre Tierarztpraxis zu kontaktieren.

Auch Nutzgeflügel kann durch infizierte Tauben angesteckt werden. Geflügelhaltern wird deshalb empfohlen, ihre Hühnerhaltung vor Taubenkontakten zu schützen. Für Geflügel ist keine Schutzimpfung zugelassen.