Legionellen können schwere Lungenentzündungen auslösen, wenn sie mit Wassertröpfchen aus Duschen, aus Cuvetten in Coiffeursalons, Klimaanlagen, Autowaschanlagen oder Dentaleinheiten in Zahnarztpraxen eingeatmet werden. Die Gefahr ist dann besonders gross, wenn das Wasser lange in den Leitungen gestanden ist und sich die Legionellen stark vermehren konnten. Auch anderen bakteriellen Krankheitserregern könnte die Betriebspause Gelegenheit gegeben haben, sich dort stark zu vermehren.
Diese Voraussetzungen gelten für die Wasserleitungen vieler Betriebe, die aufgrund der bundesrätlichen COVID-19-Verordnung den Betrieb einstellen mussten. Die Betriebe können die Gefahr mit einfachen Massnahmen abwenden: Bei Wiederinbetriebnahme ist an allen Entnahmearmaturen das Wasser mindestens bis zum Erreichen der Temperaturkonstanz fliessen zu lassen. Dabei ist es wichtig, mehrere Entnahmestellen gleichzeitig zu öffnen, um für eine genügend starke Durchströmung in den Verteilleitungen zu sorgen. Die Spülung erfolgt getrennt sowohl für die Warm‐ als auch für die Kaltwasserinstallation. Dabei ist Aerosolbildung zu vermeiden und der Selbstschutz zu beachten. Nach mehrwöchigem Stillstand wird eine mikrobiologische Überprüfung empfohlen.
Der Schweizerische Verein für das Gas und Wasserfach (SVGW) hat dazu ein Faktenblatt publiziert, in welchem das Vorgehen detailliert beschrieben wird. Das Dokument steht unter www.svgw.ch/FB-Corona kostenlos zur Verfügung.
Die Gesundheitsdirektion und das ihr zugehörige Kantonale Labor Zürich, welches für die amtliche Kontrolle des Duschwassers zuständig ist, fordern die Betriebe auf, diese einfachen und wirksamen Massnahmen konsequent umzusetzen. Sie schützen damit ihre Kunden und ihr Personal vor einer ernsthaften Erkrankung.