Die Verbreitung des Coronavirus schreitet in der Schweiz rasant voran. Der Schutz der Bevölkerung, besonders auch von Menschen mit einem erhöhten Risiko, ist für den Kanton zentral.
Damit eine grosse Gruppe von besonders krankheitsgefährdeten Personen wirksam geschützt werden kann, gilt im Kanton ab sofort ein Besuchsverbot für Spital und Klinik, Alters- und Pflegeheime sowie die Einrichtung für Menschen mit Behinderung. Das Verbot gilt vorläufig bis zum 30. April 2020
Gesundheits- und Sozialdepartement legt fest:
- Im Spital, der Rehabilitationsklinik, Alters- und Pflegeheimen sowie der Einrichtung für Menschen mit Behinderung gilt ein generelles Besuchsverbot.
Der Besuch von Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern dieser Institutionen ist untersagt. - Die Leitungen dieser Institutionen können in sachlich begründeten Fällen (z.B. Eltern von Kindern, Verwandte von palliativen Patientinnen und Patienten) Ausnahmen vom Besuchsverbot bewilligen.
- Weisen Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner dieser Institutionen Krankheitssymptome auf, sind sie zu isolieren.
- Diese Anordnung tritt am 14. März 2020 um 15.00 Uhr in Kraft und gilt vorläufig bis und mit 30. April 2020.