Die Gesamtzahl der bisher bewilligten Aussensitzplätze darf nicht überschritten werden und es darf keinen zusätzlichen Lärm oder andere Immissionen geben. Die Gemeinde und wenn erforderlich die Grundeigentümerschaft müssen der Erweiterung zustimmen. Schliesslich darf die Erweiterung keine anderweitigen öffentlichen Interessen beeinträchtigen, beispielsweise die Verkehrssicherheit.
Bei einer Erweiterung der Aussenbewirtungsfläche reicht die verantwortliche Person des Gastgewerbebetriebes ein Schreiben (inkl. Plan) bei der Gemeinde ein, welche dieses mit ihrem Antrag an das Regierungsstatthalteramt weiterleitet. Falls die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, stellt das Regierungsstatthalteramt dem Gastgewerbebetrieb eine einfache Bestätigung (mit Kopie an die Gemeinde und die Kantonspolizei) zu.