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Kanton St. Gallen: Bereits zum Wochenbeginn alkoholisiert unterwegs

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In der Nacht auf Dienstag sind im Kanton St. Gallen vier Autofahrer positiv auf Alkohol getestet worden. Drei von ihnen mussten ihren Führerausweis abgeben. Die Kantonspolizei St. Gallen macht auf die Gefahren und die Konsequenzen aufmerksam, welche alkoholisiertes Fahren mit sich bringt. In...

In der Nacht auf Dienstag sind im Kanton St. Gallen vier Autofahrer positiv auf Alkohol getestet worden. Drei von ihnen mussten ihren Führerausweis abgeben. Die Kantonspolizei St. Gallen macht auf die Gefahren und die Konsequenzen aufmerksam, welche alkoholisiertes Fahren mit sich bringt.

In Rapperswil-Jona, Uznach und Rorschacherberg mussten ein 52-jähriger, ein 62-jähriger und ein 39-jähriger Autofahrer ihre Führerausweise abgeben. Es wurde ihnen zudem eine Blutprobe entnommen. In Thal wurde einem 40-Jährigen die Weiterfahrt untersagt, da bei ihm ein Wert von leicht über 0,5 Promille gemessen wurde.

Alkohol am Steuer ist ein No-Go

Rund 13 Prozent der Unfälle im Jahr 2013 im Kanton St. Gallen sind auf das Fahren unter Alkoholeinfluss zurückzuführen. Alkohol am Steuer beeinträchtigt das Fahrverhalten. Konzentrations- und Reaktionsvermögen sind vermindert, das Sehfeld ist eingeschränkt und die Koordinationsfähigkeit vermindert. Wer unter Alkoholeinfluss mit einem Fahrzeug unterwegs ist, bringt sich und andere in Gefahr. Bereits kleine Mengen können verheerende Folgen haben.

Fahruntüchtige Fahrzeuglenker müssen mit Geldstrafen, Ausweisentzug oder sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Kommt es zu einem Unfall oder gar zu Personenschäden sind die finanziellen Konsequenzen erheblich, abgesehen von der moralischen Schuld, welche die Unfallverursacher belastet. Ein Fahrzeug sollte deshalb nie in fahruntüchtigem Zustand gefahren werden. 

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