Zug

Kanton Zug – Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben

(Symbolbild)
(Symbolbild) (Bildquelle: Reyk von Pixabay)

Nach den Niederschlägen der vergangenen Tage hebt der Kanton Zug das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot mit sofortiger Wirkung auf. Die Waldbrandgefahr wurde auf Stufe 3 von 5 herabgesetzt.

Der Kanton Zug bedankt sich bei der Bevölkerung für die konsequente Einhaltung der Verbote und das entgegengebrachte Verständnis. Die Einschränkungen waren aufgrund der sehr grossen Waldbrandgefahr notwendig und haben dazu beigetragen, das Risiko von Wald- und Vegetationsbränden zu reduzieren.

Mit der Aufhebung der Verbote ist das Feuern grundsätzlich wieder möglich. Bei erheblicher Waldbrandgefahr (Stufe 3) ist jedoch weiterhin besondere Vorsicht geboten. Im Wald und in Waldesnähe sind Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen zulässig.

Folgende Vorsichtsmassnahmen sind zu beachten:

  • Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen entfachen
  • Feuer jederzeit unter Kontrolle halten
  • Funkenwurf sofort löschen
  • Feuer vor dem Verlassen vollständig löschen
  • Bei starkem oder böigem Wind auf Feuer verzichten
  • Keine Raucherwaren oder Streichhölzer wegwerfen

Das kantonale Feuerwerksverbot ist ebenfalls aufgehoben. Das Amt für Wald und Wild beobachtet die Lage weiterhin. Bei erneut trockener oder windiger Witterung kann sich die Waldbrandgefahr wieder verschärfen; bei Bedarf werden die Gefahrenstufe und die Massnahmen erneut angepasst.

Quelle der Polizeinachricht: Kanton Zug