Der Standort ist als kantonaler wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt ESP Lengnau im kantonalen Richtplan festgesetzt. Damit ist die Zulässigkeit einer kantonalen Überbauungsordnung (KUeO) gegeben, die nun die Ansiedlung des Pharmaziewerkes zulässt. CSL Behring will in einer ersten Etappe eine neue Produktionsanlage für drei rekombinante Gerinnungsfaktoren erstellen. Für dieses Vorhaben wurde die Baubewilligung erteilt.
Während der öffentlichen Auflage vom 8. Januar 2015 bis 9. Februar 2015 gingen neun Einsprachen von einer Nachbargemeinde, Verbänden sowie Einwohnerinnen und Einwohnern ein. Mit fünf Einsprechenden konnte gestützt auf die Einspracheverhandlungen eine Einigung erzielt werden.
Einwände bezüglich kantonaler Überbauungsordnung, Verträglichkeit zum Orts- und Landschaftsbild, Erschliessung, Gewässerraum, Einhaltung der Natur- und Umweltschutzgesetzgebung wurden im Entscheid als unbegründet abgewiesen. Zudem war eine Mehrheit der Einsprechenden von den Auswirkungen des Vorhabens nicht direkt betroffen, da sie zu weit entfernt vom Vorhaben wohnen. Auf diese Eingaben ist die JGK nicht eingetreten.
Gestützt auf die eingeholten Fachberichte weist die JGK die verbleibenden Einsprachen als öffentlich-rechtlich unbegründet ab. Gegen die Verfügung der JGK kann beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden.
Kantonale Überbauungsordnung CSL Lengnau genehmigt
Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) hat die kantonale Überbauungsordnung mit Baubewilligung für das Industriegebiet Lengnaumoos erlassen. Auf dem Areal will das weltweit tätige Biotechnologie-Unternehmen CSL Behring eine Produktionsstätte errichten. Dieses Vorhaben mit mindestens 300...