Bund und Kantone hatten sich 2014 an der nationalen Asylkonferenz darauf geeinigt, dass der Bund ab Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes 5'000 Unterbringungsplätze in seinen Bundesasylzentren zur Umsetzung der beschleunigten Verfahren betreibt. Damit können in den sechs Asylregionen bis zu 29'000 Asylgesuche pro Jahr bearbeitet werden.
Aktuell stehen gut 4'000 Unterbringungsplätze zur Verfügung, die derzeit aber nur zur Hälfte ausgelastet sind. Die Zahl neuer Asylgesuche hat in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen. Bis Ende dieses Jahres rechnet das Staatsekretariat für Migration (SEM) mit rund 14'500 Gesuchen. Dies wäre der tiefste Wert seit dem Jahre 2007.
Zwei Bundesasylzentren werden temporär stillgelegt
Das SEM legt deshalb einen Teil der Unterbringungsplätze in allen Bundesasylzentren temporär still. Die beiden Bundesasylzentren ohne Verfahrensfunktion in Kappelen (BE) und in Muttenz (BL) werden bis auf weiteres vollständig stillgelegt. Durch diese Massnahmen können die Betriebskosten um rund 30 Millionen Franken pro Jahr gesenkt werden. Das entspricht gegen 30 Prozent der jährlich in den Bereichen Betreuung und Sicherheit anfallenden Kosten.
Das Ziel ist, die weiterhin betriebenen Bundesasylzentren zu rund 80 Prozent auszulasten. Mit den neu zur Verfügung stehenden 2200 Unterbringungsplätzen können rund 16'000 neue Asylgesuche pro Jahr bearbeitet werden. Sollten die Gesuchszahlen wieder steigen, so können die vorübergehend aufgehobenen Unterbringungsplätze innerhalb von vier bis 12 Wochen reaktiviert werden. Die Schwankungstauglichkeit bleibt also gewährleistet.
Als vorgezogene Massnahme ist das Besondere Asylzentrum für renitente Asylsuchende in Les Verrières (NE) bereits am 1. September 2019 vorübergehend stillgelegt worden. Die tiefe Belegung hatte zu übermässig hohen Betriebskosten geführt. Die Suche nach einem Standort in der Deutschschweiz für das geplante zweite Besondere Zentrum ist sistiert.
Abbau altrechtlicher Asylgesuche wird beschleunigt
Beim SEM sind derzeit noch knapp 8000 Asylgesuche pendent, die vor dem Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes am 1. März 2019 eingereicht wurden. Es war geplant, diese altrechtlichen Fälle bis im Februar 2021 zu erledigen. Dieser Abbau wird um mehrere Monate beschleunigt und spätestens im Herbst 2020 abgeschlossen. Aufgrund der geringen Anzahl neuer Asylgesuche und dank weiterer organisatorischer Massnahmen stehen dem SEM dafür genügend personelle Ressourcen zur Verfügung.
Verbesserungen im Wegweisungsvollzug
Die Zahl der pendenten Rückführungen abgewiesener Asylsuchender hat in den letzten Jahren stetig abgenommen, weil die Zusammenarbeit mit vielen Herkunftsstaaten verbessert werden konnte. Mit einigen Staaten funktioniert sie aber weiterhin nicht wie erwünscht; vereinzelt ist gar keine Kooperationsbereitschaft vorhanden.
Das SEM will die Zusammenarbeit mit den Kantonen beim Vollzug der Rückführungen weiter verstärken und insbesondere schwierige Einzelfälle eng begleiten. Zudem könnten zusätzliche Immigration Liaison Officers in Westafrika, am Horn von Afrika oder im mittleren Osten die Rückführung abgewiesener Asylsuchender vor Ort unterstützen. Im Bereich der Rückkehr- und Reintegrationshilfe sollen die bewährten Instrumente weiter verstärkt werden, damit sich möglichst viele Asylsuchende, die kein Anrecht haben auf den Schutz der Schweiz, zu einer freiwilligen Rückkehr entschliessen.
Der Wegweisungsvollzug kann durch weitere Massnahmen unterstützt werden. Die Schengen-Staaten werden Anfang 2020 den überarbeiteten Visakodex in Kraft setzen und die europäische Visapolitik neu mit der Rückkehrpolitik verknüpfen – etwa durch Restriktionen bei der Ausstellung von Visa für Bürgerinnen und Bürger aus Staaten, die sich im Rückkehrbereich unkooperativ verhalten. Die Schweiz begrüsst diese Entwicklung und wird ihre Anliegen als assoziiertes Schengen-Mitglied aktiv einbringen.