Zugelassen sind KantonsbürgerInnen sowie niedergelassene Schweizer Bürger ab 18 Jahren. Als Berechtigung zur Teilnahme dient seit 1991 die Stimmkarte. Für die Männer allerdings auch das sogenannte Seitengewehr, ein in der Regel von Generation zu Generation weiter gegebener Degen und bis 1991 einziger Stimmrechtsausweis.
Die Frauen, die in Appenzell Innerrhoden auf kantonaler Ebene erst seit 1991 wahl- und stimmberechtigt sind, haben - ganz profan - ihre Stimmrechtskarte dabei. Apropos Frauenstimmrecht: Nachdem die Einführung des Frauenstimmrechts an der Landsgemeinde 1990 zum wiederholten Mal abgelehnt worden war, kam den stimmwilligen Frauen nach Einreichung einer staatsrechtlichen Beschwerde das Bundesgericht zu Hilfe. 1991 standen dann auch sie zum ersten Mal im Ring.
Start mit dem Festgottesdienst
Die Landsgemeinde beginnt mit dem Festgottesdienst um 9.00 Uhr in der Pfarrkirche St.Mauritius - wo sich die Landsgemeinde früher bei schlechtem Wetter versammelte. Vom Rathaus aus bewegt sich der Aufzug um 12.00 Uhr bestehend aus Standeskommission (Kantonsregierung), Kantonsgericht, den Rhodsfähnrichen mit ihren farbigen Bannern sowie den Ehrengästen zum Landsgemeindeplatz. Dort besteigt die Regierung mit dem Landweibel den "Stuhl" genannte Tribüne. Nach der Begrüssung fasst der Landammann die Staatsrechnung zusammen und eröffnet die Diskussion. Nun kann jeder und jede Stimmberechtigte den Stuhl betreten und Anliegen oder Kritik vorbringen.
Die Landsgemeinde wählt zwei Landammänner und die übrigen fünf Mitglieder der Standeskommission (Exekutive), die je einem Departement vorstehen sowie die Mitglieder des Kantonsgerichts und dessen Präsidenten.
Das Prozedere
Kurios muten heute die historischen Titel der Regierungsräte an: Landammann (Präsident der Regierung) - deren gibt es zwei, sie wechseln sich im Zweijahresturnus als regierender und stillstehender Landammann ab, Statthalter (Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements), Säckelmeister (Finanzdepartement), Landeshauptmann (Land- und Forstwirtschaftsdepartement), Bauherr (Bau- und Umweltdepartement), Landesfähnrich (Justiz-, Polizei- und Militärdepartement). Abgestimmt wird durch Hochhalten der rechten Hand. Kann das Mehr nicht abgeschätzt werden, muss einzeln ausgezählt werden. Dieses Prozedere gilt auch für die den Wahlen folgenden Sachgeschäfte.
Die Landsgemeinde erlässt und revidiert die Kantonsverfassung und die Gesetze, befindet über grössere Finanzbeschlüsse und Initiativen. Es kann über jede Vorlage diskutiert werden. Ausserdem darf jede Stimmbürgerin und jeder Stimmbürger Vorschläge machen, die schriftlich vor dem 1. Oktober des Jahres vor der Landsgemeinde abgeliefert werden müssen. Vorschläge für Wahlen erfolgen durch Zuruf.
Die lieben Kritiker
Kritiker der Landsgemeinde führen immer wieder das Argument des nicht rechtsgleichen Zugangs zur Landsgemeinde ins Feld, dass nämlich Kranke und Ortsabwesende nicht teilnehmen können. Kritisiert wird ferner die offene Stimmabgabe - eben durch Handaufheben -, die es manchen Geschäftsleuten erschweren kann, nach ihrer eigentlichen Überzeugung zu stimmen, da sie Nachteile für ihre Tätigkeit befürchten. Trotzdem hält die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung nach wie vor an der Landsgemeinde fest.
Zeit: 24. April 2016, 12.00 Uhr in Appenzell.
Landsgemeinde 2015: