Per 1. August 2026 bzw. bereits jetzt ist das Abbrennen von lärmverursachendem Feuerwerk in mehreren Zürcher Oberländer Gemeinden verboten. Dürnten, Gossau, Hinwil, Rüti, Wald und Wetzikon setzen damit ein gemeinsames Zeichen für mehr Rücksichtnahme, Sicherheit und Lebensqualität. Für besondere Anlässe können Ausnahmebewilligungen erteilt werden.
Das Verbot betrifft insbesondere laute Feuerwerkskörper wie Knallkörper, Raketen mit Knalleffekt oder ähnliche pyrotechnische Gegenstände. Ziel der Regelung ist es, die Lärmbelastung für die Bevölkerung zu reduzieren sowie Tiere – insbesondere Haus- und Wildtiere – vor Stress zu schützen. Gleichzeitig soll das Risiko von Bränden und Unfällen verringert werden.
Die beteiligten Gemeinden haben sich bewusst für ein koordiniertes Vorgehen entschieden, um einheitliche Rahmenbedingungen in der Region zu schaffen. Damit wird auch verhindert, dass sich Aktivitäten in einzelne Gemeinden verlagern.
Leises oder lichtarmes Feuerwerk kann – je nach lokalen Bestimmungen – weiterhin erlaubt sein. Die Bevölkerung wird gebeten, sich über die jeweils geltenden Regelungen in ihrer Gemeinde zu informieren.
Die Behörden appellieren an die Eigenverantwortung und das Verständnis der Bevölkerung. Mit dem Verzicht auf lautes Feuerwerk leisten alle einen wichtigen Beitrag zu mehr Ruhe, Sicherheit und zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.
Quelle der Nachricht: Stadt Wetzikon