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Luftfahrtrecht - Die Schweiz übernimmt EU-Bestimmungen zu Drohnen und Brexit

(Bildquelle: Andreas Kuhn (CC BY 2.0))

Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz–EU hat heute die Übernahme verschiedener EU-Erlasse durch die Schweiz beschlossen. Dabei geht es namentlich um eine neue Rahmenverordnung für die Flugsicherheit, welche auch Drohnen abdeckt, sowie um eine Verordnung, welche die Fortführung der Tätigkeit von Schweizer Luftfahrtbetreibern und Herstellern nach dem Brexit garantiert. Die neuen Bestimmungen zur Flug- und Luftsicherheit sowie zum Flugverkehrsmanagement treten am 1. September 2019 in Kraft.

Die Schweiz hat heute verschiedene Bestimmungen der Europäischen Union zur Flug- und Luftsicherheit sowie zum Flugverkehrsmanagement in den Anhang des Luftverkehrsabkommens aufgenommen.

Der wichtigste Rechtsakt ist die neue europäische Rahmenverordnung für die Flugsicherheit. Diese deckt insbesondere auch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) ab. Weiter bietet sie den Mitgliedstaaten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) die Möglichkeit, sich gegenseitig oder der EASA die Zuständigkeit für die Zertifizierung, Überwachung oder Kontrolle der Einhaltung zuzuweisen.

Darüber hinaus räumt eine neue Verordnung den betroffenen Luftfahrtbetreibern und der EASA genügend Zeit ein, damit die EASA natürlichen oder juristischen Personen im Vereinigten Königreich die notwendigen Bescheinigungen ausstellen kann, welche nach dem Brexit aufgrund des künftigen Status Grossbritanniens als Drittland erforderlich werden. Dank der Übernahme dieser Verordnung werden die Schweizer Hersteller von Flugmaterial ihre Produktion fortsetzen und die Fluggesellschaften die betreffenden Erzeugnisse gemäss den in der EU anwendbaren rechtlichen Anforderungen weiterhin einsetzen können. Eine Unterbrechung dieser Produktions- und Einsatzmöglichkeiten würde zu einer Lähmung des Luftverkehrssektors führen und hätte gravierende wirtschaftliche und soziale Konsequenzen.

Die Neuerungen Im Bereich der Verhütung von Anschlägen betreffen die Flughafensicherheit und die Überarbeitung der Vorschriften für die Hintergrundüberprüfung sowie den Einsatz neuer Sprengstoffdetektionsgeräte. Ferner unterliegen Flüge aus dem Vereinigten Königreich, die auf Schweizer Flughäfen nur zwischenlanden, weiterhin der geltenden Regelung. Somit sind für solche Flüge trotz Brexit keine zusätzlichen Sicherheitskontrollen vorgeschrieben.

Der Bundesrat hat die Übernahme dieser Bestimmungen an seiner Sitzung vom 21. August 2019 genehmigt. Für die Schweiz unterzeichnete der Direktor des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), Christian Hegner, den Beschluss. Die neuen Bestimmungen des Abkommens treten in der Schweiz am 1. September 2019 in Kraft.