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Mietbetrüger hauen Leute mit falschen Wohnungen in Basel übers Ohr

(Bildquelle: infoticker)

Seit Jahresbeginn wurden rund 40 Anzeigen wegen so genanntem Mietbetrug erstattet. Mehrere Personen wurden um insgesamt mehrere zehntausend Franken geschädigt. Die Mietbetrüger offerieren fremde bzw. nichtexistierende Mietwohnungen im Internet. Dabei werden entweder Mietsuchende im Ausland...

Seit Jahresbeginn wurden rund 40 Anzeigen wegen so genanntem Mietbetrug erstattet. Mehrere Personen wurden um insgesamt mehrere zehntausend Franken geschädigt.

Die Mietbetrüger offerieren fremde bzw. nichtexistierende Mietwohnungen im Internet. Dabei werden entweder Mietsuchende im Ausland angesprochen, welche in Basel eine Wohnung suchen, oder aber Personen, die dringend ein günstiges Logis benötigen. Zudem werden auch angeblich freie Ferienwohnungen angeboten.

Vorgehen der Täter

Die Täter bieten im Internet auf Informationsplattformen Wohnungen an. Die Mietzinse liegen häufig wesentlich unter den üblichen Marktpreisen. Melden sich Interessenten auf das Inserat, erhalten sie in der Regel Fotos der angeblich freien Wohnung und der Liegenschaft. Eine Besichtung der Wohnung wird entweder nur bei vorgängiger Überweisung eines Depots auf ein ausländisches Bankkonto, oder über "money-transmitters" (Geld- und Wertübertragungsfirmen), in Aussicht gestellt.

Eine zweite Variante besteht darin, dass ein Kurier vor der vermeintlichen Besichtigung bzw. dem Bezug der Wohnung den Wohnungsschlüssel übergibt, selbstverständlich nur gegen Hinterlegung einer Kaution.

Besondere Merkmale der angeblichen Vermieter

Diese können meistens nicht über Festnetzanschlüsse, sondern nur über E-Mailadressen erreicht werden. Persönlich treten sie nie in Erscheinung, weil sie immer gerade anderweitig beschäftigt sind. Sie können auch keinen Nachweis über die Besitzverhältnisse der Wohnung geben. Eine Rückerstattung der Vorauszahlung wird jeweils bei Vertragsabschluss bzw. Wohnungsbezug in Aussicht gestellt. Die "Vermieter" drängen häufig auf sofortigen Vertragsabschluss. Die Inserate und "Verträge" sind teilweise in fehlerhaftem Deutsch oder Englisch abgefasst.

Die Staatsanwaltschaft rät, Überweisungen nur vorzunehmen, wenn das Objekt besichtigt worden ist und wenn die Besitzverhältnisse geklärt sind.