Millionenklage um DDR-Vermögen gegen Julius Bär kommt vor Gericht

Der deutsche Staat hat Julius Bär im letzten Herbstauf 135 Millionen Euro wegen verschollener DDR-Vermögen verklagt.

Anfang Oktober nun hat die Privatbank ihre materielle Klageantwort am Bezirksgericht Zürich eingereicht. "Die Angelegenheit hat in der Sache nun Fahrt aufgenommen", sagt Kläger Dieter Freund in der "Handelszeitung". Freund vertritt die deutsche Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), die sich um die Altlasten der DDR-Diktatur kümmert. Einen fixen Verhandlungstermin habe das Gericht allerdings noch nicht festgesetzt.

Dennoch musste Julius Bär eine erste Niederlage einstecken. Dem eigentlichen Prozess ging nämlich ein juristisches Hickhack voraus. Die BvS deponierte ihre Millionenklage im Herbst 2014 am Zürcher Bezirksgericht. Die Julius-Bär-Anwälte der renommierten Kanzlei Lenz & Staehelin bestritten jedoch die "sachliche Zuständigkeit" des Gerichts, gingen durch alle Instanzen - und verloren.

Die Bundesrichter in Lausanne auferlegten Ende August der Privatbank die Prozesskosten von 40'000 Franken und sprachen der BvS eine Entschädigung in der Höhe von 50'000 Franken zu. Julius Bär bestreitet die deutschen Forderungen vehement. Man habe "Massnahmen zum Schutze der Bankinteressen getroffen", sagt Sprecher Jan Vonder Mühll.